Von Elke von Meding, Vorsitzende AG Bergen-Belsen e.V.
Auf der Jahreshauptversammlung der AG Bergen-Belsen e. V. am 4.3.2023 wurde folgende Erklärung einstimmig verabschiedet:
Erklärung der Jahreshauptversammlung der AG Bergen-Belsen e. V.
Mit Unverständnis und Empörung haben wir Kenntnis erhalten von der wiederholten Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Ermittlungen gegen ein Mitglied der neonazistischen Partei „Die Rechte“ wegen ihm vorzuwerfender antisemitischer Hetze einzustellen.
Das Vorstandsmitglied der Partei „Die Rechte“, der Neonazi Martin Kiese, hatte am Volkstrauertag 2020 mehreren Journalisten in volksverhetzender Weise zugerufen: „Judenpresse“ – „Judenpack“ – „Feuer und Benzin für euch“.
Nachdem die Braunschweiger Staatsanwaltschaft durch die vorgesetzte Behörde aufgefordert worden war, zunächst eingestellte Ermittlungen mit dem Ziel der Strafverfolgung wieder aufzunehmen, begründete die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben am 1.2.2023 an verschiedene Beschwerdeführer ihr Vorgehen u. a. wie folgt: „Die spontanen Äußerungen des Beschuldigten waren (…) allein gegen die vor Ort anwesenden Pressevertreter gerichtet und nicht darüber hinaus gegen die in Deutschland lebenden Juden im Allgemeinen.“
Diese unglaubliche Formulierung zeigt, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit der Entscheidung und ihrer Begründung die klar gegen die jüdische Gemeinschaft gerichteten hetzerischen Äußerungen unverantwortlich bagatellisiert – nicht zuletzt auch dadurch, dass sie die nachweislich wiederholten antisemitischen Tiraden des Martin Kiese als „spontane Äußerungen“ deklariert.
Antisemitismus in unserer Gesellschaft, der leider in den vergangenen Jahren in Wort und Tat stärker um sich gegriffen hat, muss auch mit juristischen Mitteln entgegengetreten werden, wo er Rechts- oder Strafnormen verletzt.
Dass dies hier nicht geschehen ist, erfüllt uns mit großer Sorge und Empörung, da dies auch eine Ermutigung für Neonazis, Rassisten und Antisemiten bedeutet, ihr Treiben fortzusetzen und zu verstärken. Wir erwarten und fordern deshalb, dass diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht das letzte Wort ist und revidiert wird!
Antisemitische Straftaten wie diese müssen juristisch verfolgt werden!
Auf allen Ebenen von Staat und Gesellschaft sind die Anstrengungen gegen Antisemitismus, Rassismus und Neonazismus zu verstärken!