Spaßbad – BürgerInnen äußern Wünsche: Die Verwaltung zeigt ihnen

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Heute morgen hing an der Kasse im Heidberg (und vermutlich in allen anderen städtischen Bädern) folgendes Schild:
„Das Auslegen von Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren ist untersagt. Das Personal ist befugt, diese Listen einzuziehen.“
(Keine Unterschrift. – Zur Erinnerung: Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Dr. Gert Hoffmann.)

P.S. Kommentar (K. Eckhardt):
Souverän unseres Gemeinwesens sind die Bürger und Bürgerinnen. Auch wenn der Institution eines Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids von Seiten der gesetzgebenden Politik möglichst viele Knüppel in den Weg gelegt wurden (Quorum, etc.), so dass es kaum möglich ist, ein Bürgerbegehren mit Bürgerentscheid erfolgreich zu Ende zu bringen, hat man dem Souverän gesetzmäßig zumindest insoweit Rechnung getragen, wie ein Bürgerbegehren Ratsbeschlüsse überstimmen kann, nicht umgekehrt. Eine zu 100 % von der Stadt beherrschte Gesellschaft (so steht es zumindest noch im Internet) sollte dem Willen der Bürger und Bürgerinnen daher mindestens soviel Respekt zollen, wie dem Rat, oder gar der Verwaltung.

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