Schlupfloch beim Arbeitnehmerschutz – DIE LINKE. fordert Abschaffung der sachgrundlosen Befristung

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„Das Bürgerliche Gesetzbuch ist eindeutig, die Probezeit darf eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Da kann es nicht sein, dass städtische Gesellschaften nun mit der sachgrundlosen Befristung tricksen, um dieses Gesetz zu umgehen“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Udo Sommerfeld, das aktuelle Vorgehen.

Auf Anfrage der LINKEN teilte die Verwaltung mit, dass bei städtischen Gesellschaften bei Neueinstellungen sowie bei übernommenen Auszubildenden zunächst befristete Arbeitsverträge angeboten werden, um umfassend die langfristige Eignung der Personen feststellen zu können. Dabei ist die Gesetzgebung eindeutig: Maximal sechs Monate stehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Verfügung, um zu entscheiden, ob es zu einer langfristigen Zusammenarbeit kommen soll.

„Es darf nicht dem Anspruch einer Stadtverwaltung entsprechen, Schlupflöcher beim Arbeitnehmerschutz auszunutzen“, so Sommerfeld weiter. „Und dabei genügt es nicht, dass bei der Stadt direkt dieser Trick nicht genutzt wird, auch bei den städtischen Gesellschaften darf die Stadt ein solches Vorgehen nicht ignorieren.“ Deshalb fordert die Linksfraktion, dass sachgrundlos befristete Arbeitsverträge zukünftig nicht mehr abgeschlossen werden und die aktuell vorhandenen in unbefristete umgewandelt werden.

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