Rückrufaktion: kleine Unterschiede oder die Verschiebung von Wahrheit (Teil 36)

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Die Stadt hat einen Fehler gemacht: das Grundstück im Bürgerpark darf nicht frei an einen Investor vergeben werden, es muss zuvor ausgeschrieben werden. Das wurde bisher versäumt und muss nun nachgeholt werden. – Es gibt in der EU „de minimis“ Regelungen, die festlegen, dass die öffentliche Hand Leistungen und Güter, die über einem gewissen Wert liegen (meist zwischen 100.000 u.300.000 €), nicht frei vergeben kann sondern für die Vergabe ein Bieterverfahren einleiten muss. Damit soll allen Wettbewerbern eine faire, gleiche Chance gegeben werden. Beim Schlossparkgrundstück war man dies Gebot elegant umgangen, indem man – bauernschlau – der ECE das Grundstück kaufpreisfrei überließ.

  • ürber die Hotel-Panne berichtet Ernst Johann Zauner in der heutigen BZ aus dem vertraulichen Verwaltungsausschuss: „Die Ausschreibung des Grundstücks ist laut Auskunft der Stadt notwendig geworden, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.“ Einfach eine ordentliche Meldung.
  • Am Montag schrieb Ralph-Herbert Meyer ürber die gleiche „Rückrufaktion“ zum Hotelprojekt: „Mit einer internationalen Ausschreibung für ein 170-Betten-Hotel soll mehr Schwung in die Pläne kommen.“

Das analoge, fiktive Beispiel eines Berichtes über eine ähnliche Panne: „Der Autokonzern XY ruft 200.000 Wagen zurück und wechselt kostenlos die Bremsen aus … um mehr Schwung ins weihnachtliche Autogeschäft zu bringen.

So unterscheidet sich nüchterner Journalismus (Zauner) von dümmlicher politischer Propaganda (Meyer).

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