Radio und TV im Grünen – Fürs Gartenhäuschen muss nicht gezahlt werden

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Braunschweig, 11.04.2014. Ein Schreiben vom ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) irritierte kürzlich zahlreiche Laubenbesitzer. Sie sollten auch für ihre Gartenlaube einen Rundfunkbeitrag zahlen. Kathrin Körber, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt klar, dass für Gartenhäuschen in Kleingartenanlagen kein Beitrag zu entrichten ist.

Der Staatsvertrag für Rundfunkbeiträge sieht vor, dass pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro monatlich zu zahlen ist. Das gilt sowohl fürHaupt- und Nebenwohnsitze als auch für selbstgenutzte Ferienwohnungen, in der Regel auch für Datschen und Wochenendhäuser.

Lauben in Kleingartenanlagen sind beitragsfrei Für Gartenlauben in Schrebergärten fällt kein Rundfunkbeitrag an. Das
Bundeskleingartengesetz und oft auch die Satzungen der Kleingartenverbände legen fest: ständiges Wohnen in der Laube ist nicht erlaubt. Und deshalb muss dort nicht extra gezahlt werden.

Für Gartenhäuschen außerhalb einer Anlage können Beiträge anfallen. Kniffeliger ist es, wenn so ein Wochenendhaus oder eine Datsche außerhalb einer Kleingartenanlage liegt. Gibt es eine kommunale Satzung, die die permanente bzw. zeitlich begrenzte Wohnnutzung untersagt, kann es sein, dass man den Rundfunkbeitrag nur saisonal bezahlen muss. In allen anderen Fällen wird der volle Rundfunkbeitrag fällig für das Domizil im Grünen – unabhängig davon, wie oft es genutzt wird.

Fragen zur Rechtslage beantwortet Kathrin Körber, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Am Telefon: (05 51) 293 41 48 montags, dienstags, freitags 10 bis 14 Uhr.
Persönlich in der Beratungsstelle Göttingen, Papendiek 24 – 26, montags und dienstags 10 bis 14 Uhr ohne Anmeldung.
Schriftliche Anfragen an oben stehende Adresse oder per E-Mail: rundfunkbeitrag@vzniedersachsen.de.

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