Pflegezusatzversicherung: Motivation entfällt für viele Verbraucher

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Angehörigen-Entlastungsgesetz: Motivation für Pflegezusatzversicherung entfällt für viele Verbraucher

  • Pflegezusatzversicherung oft als Schutz für die eigenen Kinder abgeschlossen
  • Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz entfällt dieser Grund – Elternunterhalt erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro möglich
  • Verbraucherzentrale empfiehlt, vorhandene Pflegezusatzversicherung zu prüfen

Der Bundestag hat vorgestern das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Ab Januar 2020 können Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro an Pflege- und Heimkosten der Eltern beteiligt werden. Bisher galt eine deutlich geringere Einkommensgrenze – für viele Eltern der Anstoß, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Mit dem neuen Gesetz entfällt dieser Grund nun vielfach. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät daher, vorhandene Verträge zu überprüfen und einen Neuabschluss gut zu durchdenken.

„Verbraucher, die eine Pflegezusatzversicherung abschließen, möchten meist vor allem die eigenen Kinder schützen“, erklärt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wie die Beratungen zeigen, haben viele Eltern Angst davor, dass die Kinder später einmal für ihre Pflege zahlen müssen. Oftmals zu Recht: „Reicht das Geld der Eltern nicht aus, erhalten sie Sozialhilfe. Das Sozialamt kann sich aber einen Teil der Pflege- oder Heimkosten von den Kindern zurückholen“, erklärt Kirchner.

Für den Elternunterhalt gilt zukünftig eine deutlich höhere Einkommensgrenze: Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro können Kinder vom Sozialamt an den Kosten beteiligt werden. Maßgeblich ist nur das eigene Einkommen des Kindes, nicht des Ehepartners. „Damit ist die Gefahr, dass Kinder für die Pflegekosten der Eltern herangezogen werden, für die meisten Verbraucher vom Tisch“, so Kirchner. Ob sich Pflegezusatzversicherungen vor diesem Hintergrund weiter lohnen, muss individuell betrachtet werden. „Für viele Eltern entfällt damit aber ein ganz wesentlicher Anreiz.“

Bei Fragen zur Pflegezusatzversicherung hilft die unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung

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