„Netzwerk Gemeinsam Wohnen Braunschweig“

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Bericht zu einem Vortrag über Rechtsfragen

Zum dritten Mal veranstaltete das „Netzwerk“ am 31. Mai 2011 ein Treffen von Interessierten, dies Mal im MehrGenerationenHaus Hugo-Luther-Straße 60A. Hier ging es darum, den Interessierten ein solides Fundament rechtlicher Grundlagen zu vermitteln, die für das emotionale und praktische Bedürfnis nach Veränderung bisheriger Wohnverhältnisse beachtet werden müssen.

 

Entstanden ist dieser Wunsch nach Veränderung der Wohnsituation durch die Auflösung von familiären und freundschaftlichen Verpflichtungen und damit zur verstärkten Individualisierung, zur sozialen Verarmung, zur steigenden Zahl von Single-Haushalten. Die positive Perspektive einer gemeinschaftlichen Wohnkultur könnte eine persönliche und kulturelle Bereicherung des Gebens und Nehmens  bedeuten, sich für Ziele der Nachhaltigkeit zu engagieren sowie einen verantwortungsvolleren Umgang mit Energieverbrauch entstehen zu lassen.

In der Ankündigung war zu lesen: „Der Vortrag gibt einen ersten Überblick zu den rechtlichen Fragen, die sich den Projektinteressierten, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Kommune und der Wohnungswirtschaft bei der Realisierung eines selbstbestimmten gemeinschaftlichen Wohnprojektes stellen. Vorgestellt werden die wichtigsten juristischen Fragestellungen für Mietwohnprojekte, für Eigentumsprojekte und für genossenschaftlich organisierte Projekte.“

Die Referentin des Netzwerktreffens: Dr. jur. Andrea Töllner  vom „Kompetenznetzwerk Wohnen – Neue Formen der mobilen Beratung“ (www.kompetenznetzwerk-wohnen.de).

Dieses Projekt ist eine Initiative im Rahmen des Modellprogramms „Neues  Wohnen – Beratung und Kooperation für mehr Lebensqualität im Alter beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Weiterentwicklung seit September 2010 durch den Verein „Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V. – Selbständig Wohnen im Alter“.

Außer der Vorstellung der  drei juristischen Formen von möglichen Wohnprojekten gab der Vortrag von Dr. Töllner vielfache Gelegenheit, konkrete Einzelfragen zu stellen und beantwortet zu bekommen. Es wurde auch klar, dass die Diskussion innerhalb der Wohnprojekte schon eine verhandelbare Form angenommen haben musste, ehe mit Vertretern der städtischen Bauverwaltung oder Bauinvestoren der Kontakt gesucht werden kann. Es wurden vorgestellt:

  1. Mietwohnprojekte ( BGB 1, § 535 bis § 580a)

In Stichworten:

Vorteile: Organisierbar als Verein oder GbR (BGB 1, § 705 bis § 740) – kein Kapital notwendig – der Investor plant und baut – Auch Gemeinschaftsprojekte als Mieter werden von Baugesellschaften akzeptiert

Nachteile: Schwierig, Kooperationspartner/Investor zu finden – Nachhaltigkeitskriterien nicht gewährleistet bei Veräußerung – das Projekt sollte die Diskussionsphase schon hinter sich haben – persönliches Engagement ist notwendig, shopping- Interesse reicht nicht

  1. Wohnungseigentumprojekte (Wohnungseigentumsgesetz WEG § 1-64)

In Stichworten:

Vorteile: mehrere Rechtsformen sind möglich – Planungs und Investitionskosten können unter den WohnprojektteilnehmerInnen geteilt werden – ausführliche Findungs- und Planungsphase des Projekt ist je nach Finanzierungsmöglichkeit möglich – Investoren sind leichter zu finden, aber auch relativ teuer – Spielräume für Nachhaltigkeitsziele

Nachteile:

Voraussetzung ist hohes Eigenkapital der Projektmitglieder

  1. Genossenschaftsprojekte (Genossenschaftsgesetz, Mitgliedspflichten ähnlich wie beim Verein)

In Stichworten: Vorteile: Jedes Mitglied unabhängig vom eingezahlten Eintrittsgeld und Pflichtanteil hat 1 Stimme – soziale Verpflichtung und Nachhaltigkeit wird angestrebt –  freiwillige und investierende Beiträge sind möglich – finanzielle Transparenz durch den Prüfungsverband ist gegeben

Nachteile: relativ hoher Eigenanteil und Verwaltungsaufwand nötig – Eigenkapital sollte vorhanden sein – Eigentümer ist die Genossenschaft, nicht das Mitglied

Um einen Abschluss der Planungs- und Diskussionsphase bei einer der 3 Formen zu erleichtern und den nächsten Schritt der Kontaktaufnahme mit Wohnbaugenossenschaften/-gesellschaften bezw. selbständigen Investoren oder auch als eingetragener Verein und eigene Genossenschaft zu beschließen, stehen auch in Braunschweig folgende Informations- und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung:

          Wohnprojekte (in Vorbereitung oder schon bestehende)

Gemeinschaftliches  Wohnprojekt Braunschweig (woprobraunschweig@googlemail.com)

Wohnverwandtschaft (wohnverwandtschaft@googlemail.com)

JahresZeiten e.V. Gemeinschaftlich leben in Wolfenbüttel (seniorenservicebuero-wf@arcor.de            www.seniorenservicebuero-wf.de)

          Beratungsorganisationen:

MehrGenerationenHaus Im Mütterzentrum BS e.V. (info@muetterzentrum-braunschweig.de)

Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter (info@neues-wohnen-nds.de  www.neues-wohnen-nds.de)

 Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V. (www.fgw-ev.de)

Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung (www.fachstelle-wohnberatung.de)

Stiftung trias. Gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen (info@stiftung-trias.de               www.stiftung-trias.de)

          Wohnbaugenossen/-gesellschaften

Nachbarschaaftsverein „Wiederaufbau“ Braunschweig/West e.v. (Nachbarschaftsverein@wiederaufbau.de            www.wiederaufbau.de                       info@wiederaufbau.de)

Das nächste Treffen im „Netzwerk“ findet am Dienstag, 28. Juni 2011 um 18 Uhr im MehrGenerationenHaus, Hugo-Luther-Straße 60A statt.

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