Minister Scheuer schafft den Gehweg ab

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Verkehrsminister: E-Fahrzeuge sollen bald den Schutzraum für die größte und schwächste Verkehrsteilnehmer-Gruppe vernichten.

(25.02.2019) Nach dem neuen Referentenentwurf aus dem Bundes-Verkehrsministerium zu Elektrokleinstfahrzeugen sollen auch elektrisch angetriebene Roller auf Gehwegen fahren – streckenweise bis 20 Stundenkilometer. Schon Zwölfjährige sollen ohne jede Schulung und Prüfung mit mehrfachem Fußgängertempo rasen dürfen.

Im Einzelnen sieht der Entwurf vom 19.Februar 2019 vor, dass E-Fahrzeuge mit „bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit“ bis 12 Stundenkilometer Gehwege benutzen müssen und solche bis 20 Stundenkilometer Gehwege benutzen dürfen, die mit einem neuen Verkehrsschild dafür freigegeben sind. Eine Versicherung ist  Pflicht; die zugehörige Plakette muss aber aus mehr als acht Metern Entfernung schon nicht mehr lesbar sein. Zwölfjährige sollen auf dem Gehweg  bis 12 Stundenkilometer fahren dürfen, Vierzehnjährige bis 20 Stundenkilometer. Weiter

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