Mehr Mitsprache der Bürger bei Bebauungsplänen

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Rechtzeitig zum neuen Jahr 2013 wird das formale Mitspracherecht der Bezirksräte im Bauleitplanverfahren erweitert und gilt ab sofort. Der Rat der Stadt Braunschweig mit seinen neuen politischen Mehrheiten hat dieses in den letzten Monaten des alten Jahres entschieden. Die Bezirksräte werden zukünftig bei dem Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen wieder zweimal (vor dem Aufstellungs- und vor dem Satzungsbeschluss) beteiligt und angehört. Auch der Bezirksrat 112 unterstützte diese Initiative. Die CDU im Bezirksrat und Rat der Stadt Braunschweig stimmten gegen diese Verbesserung der formalen Mitsprache durch die Bürgerinnen und Bürger. Wertvolle Hinweise von den Bürgern und Bezirksräten können vor Ort somit in die Bebauungspläne eingearbeitet werden.

Hintergrund der Entscheidung

Seit dem Jahr 2002 wurden die Bezirksräte zu den Aufstellungsbeschlüssen für die Bebauungspläne nicht mehr angehört. Stattdessen wurden ihnen die entsprechenden Beschlussvorlagen nur noch in Form von Mitteilungen zur Kenntnis gegeben. Die genannten Unterlagen konnten zwar von den Bezirksratsmitgliedern diskutiert werden, allerdings waren diese Debatten weitgehend wirkungslos, da sie in der Regel ohne die zuständigen Verwaltungsmitarbeiter/innen stattfanden. In diesem Rahmen konnten also weder Fragen der Bezirksratsmitglieder beantwortet, noch deren Anregungen von Bürgerinnen oder Bürger, Vereine, Ortsheimatpfleger, Unternehmer oder Anlieger frühzeitig berücksichtigt werden.

Vor- und Nachteile

Die Vorteile liegen darin, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Sitzungen des Bezirksrates informiert werden und mitdiskutieren können. Ein aktuelles Beispiel ist der Bebauungsplan für das Gebiet des Gliesmaroder Bades. Der Bezirksrat erfuhr nur als Mitteilung von der Wohnbebauung des ehemaligen Standortes des Hallenbades im Osten. Bürger erfuhren viel zu spät von der geplanten Nutzungsänderung. Fragen konnten nicht direkt gestellt und Anregungen formuliert werden. Wird z. B. der vorhandene Schützenverein in die Wohnbebauung miteinbezogen oder werden naturschutzrelevante Belange berücksichtigt?

Die Nachteile, die von der Verwaltung angeführt werden, sind die zeitlichen Verzögerungen, die durch eine Zurückstellung des Beschlusses durch den Bezirksrat angeführt werden.

 Fazit

Auf den Bezirksratssitzungen können die Bürger jetzt aktiv bei dem Aufstellungsbeschluss und der Vorlage der Bebauungspläne Einfluss nehmen, wenn sie von der geplanten Ausweisung des neuen Baugebietes betroffen sind. Eine bürgernahe Planung kann nur dann funktionieren, wenn die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, ernst genommen und frühzeitig gefragt werden.

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