Linksfraktion geht gegen Anmietung vom Business Center III vor

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Am 17. Dezember 2019 beschloss der Stadtrat die Anmietung des noch zu errichtenden Business Center III im BraWoPark. Da der Beschluss nach Ansicht der Linksfraktion gegen die Niedersächsische Kommunalverfassung verstößt, hat die Fraktion nun bei der Kommunalaufsicht beantragt, dass der Ratsbeschluss beanstandet werden soll.

„Wir lassen uns nicht bei so einer weitreichenden Entscheidung überrumpeln“, protestiert Udo Sommerfeld, Vorsitzender der Linksfraktion, gegen das Vorgehen der Verwaltung bei der Anmietung des Business Center III im BraWoPark. „Der Beschluss verstößt gegen den in der Niedersächsischen Kommunalverfassung verankerten Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Wir haben uns deshalb an die Kommunalaufsicht gewandt, damit diese den Beschluss beanstandet.“

Gerade einmal einen Monat vor der Abstimmung wurden die Mandatsträger über die Pläne der Verwaltung informiert. Und diese übereilte Entscheidung wird die Stadt über den Zeitraum von 30 Jahren ungefähr 64 Millionen Euro kosten. „Das ist eine Ausgabe, die nicht mit dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vereinbar ist“, betont Sommerfeld.

Dabei ist es vollkommen unverständlich, warum für 30 Jahre der noch zu errichtende Büroturm angemietet werden soll, obwohl die Sanierung des Rathaus-Neubaus nur wenige Jahre dauern wird. Selbst wenn dies notwendig sein sollte, wäre ein selbst errichteter Neubau rund 11 Mio. Euro günstiger. Außerdem hat sich die Stadt zur Zahlung einer vollkommen überzogenen Mietzahlung verpflichtet. Der vereinbarte Mietpreis von 14 Euro pro Quadratmeter liegt um 51 Prozent über dem Durchschnittspreis bei Neuvermietungen von Büroräumen in Braunschweig. Dieser Preis steigt zukünftig im Rahmen des Verbraucherpreisindexes noch an und die Kosten notwendiger Einbauten sind noch nicht einmal inbegriffen.

Auch die Größe des Bürogebäudes übersteigt den Bedarf der Stadtverwaltung. Auf den angemieteten 12.731 Quadratmeter können 525 Arbeitsplätze untergebracht werden. Im gesamten Rathaus-Neubau gibt es nur 338 Arbeitsplätze. Die restlichen Arbeitsplätze seien für eine Konzentration der Verwaltung auf wenige Standorte vorgesehen.

„Allein durch einen Umzug von Mitarbeitern aus angemieteten Objekten, entständen Mehrkosten von 840.000 Euro pro Jahr beziehungsweise 25,2 Millionen Euro über die Mietdauer von 30 Jahren“, so Sommerfeld weiter. „Wie sich die Zusammenlegung der Mitarbeiter aus den 16 städtischen Objekten in den angemieteten BraWoTower insgesamt wirtschaftlich auswirkt, lässt sich nicht mal beziffern.“ Und das alles, obwohl eine Zusammenlegung bei den heutigen technischen Möglichkeiten nicht notwendig sei, kritisiert der Fraktionsvorsitzende. „Es ist zweifelhaft, ob die Konzentration der Standorte überhaupt mehr als ein Scheinargument ist“, führt Sommerfeld die Kritikpunkte der Linksfraktion weiter aus. „Obwohl der Stadtbaurat bereits am 07. Juni 2018 vorgeschlagen hat, dass alle Außenstellen der Verwaltung im Business Center III unterzubringen sind, wurden in den Vorlagen vom 15. November 2019 keinerlei konzeptionelle Vorschläge gemacht.“

Diese Information ergab sich aus einer Akteneinsicht, die die Linksfraktion beantragte. So wollte sie den Prozess nachvollziehen, der innerhalb der Verwaltung zu der Entscheidung geführt hat, die Anmietung des Business Centers III im BraWoPark zu beantragen. Die Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, ihr Handeln im Rahmen einer Akte zu dokumentieren.

„Für die Führung von Akten gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit und der Vollständigkeit“, erläutert Sommerfeld den juristischen Hintergrund. „Im Prinzip muss sich jede Rücksprache, jedes Telefongespräch und jede Anordnung in den Akten widerspiegeln. Diese Pflicht der Behörde zur objektiven Dokumentation des sachbezogenen Geschehensablaufs folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).“

Dieses ist in diesem Fall jedoch nicht geschehen. Wie der Linkspolitiker bei der Akteneinsicht feststellte, befindet sich in der Verwaltungsakte nicht ein einziges Schriftstück der Volksbank BraWo.

„Wie kann es sein, dass es nicht ein einziges Dokument von der Volksbank BraWo – dem Profiteur des Vorhabens – in der Akte gibt?“ fragt Sommerfeld. „Wie soll das Handeln der Verwaltung nachvollziehbar sein, wenn solche Einzelschritte gar nicht dokumentiert sind?“

Auf die Anmerkung der Linksfraktion, dass die Akte unvollständig sei, antwortete der Erste Stadtrat Geiger lediglich: „Da in den Akten keine Gesprächsvermerke vorhanden sind, ist davon auszugehen, dass keine Vermerke über die Gespräche gefertigt worden sind.“

„Unter den gegebenen Voraussetzungen war ein Antrag bei der Kommunalaufsicht, den Beschluss zu beanstanden, notwendig“, schließt der Fraktionsvorsitzende. „Der Beschluss ist nicht nur äußerst schädlich für die Stadt Braunschweig. Zusätzlich ist er nach unserer Ansicht auch rechtswidrig.“

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