(K)ein Tischlein-deck-dich für Braunschweig?

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Erklärung der BIBS – Wählergemeinschaft zum Doppel-Haushalt 2023/2024 der Stadt Braunschweig:

Die Finanzlage der Stadt lässt keine Leuchtturm-Projekte zu

Der Stadt Braunschweig steht eine schwierige Finanzlage ins Haus, die eine deutliche Abkehr von „Leuchtturmprojekten“ und den sofortigen Einstieg in eine vorsorgende Haushalts-Sanierung nötig macht.

Wie selbst Oberbürgermeister Dr. Kornblum in einem Zeitungsinterview zugeben musste, wird schon jetzt die Milliarden-Schwelle an Schulden nach dem Übersichtsplan des Stadt-Kämmerers überschritten. Das ist die Größenordnung eines kompletten Jahres-Haushaltes der Stadt und lässt schon jetzt die Befürchtung zu, dass Braunschweig unter Finanzaufsicht des Landes gestellt wird.

Darüber hinaus sind folgende zu erwartende Zahlungen in der Zukunft einzuplanen:

  • Mit 500 Mio. Euro Schulden für die Klinik ist zu rechnen, wenn keine Einigung über eine Kostenbeteiligung mit dem Land Niedersachsen erfolgen sollte.
  • Geschätzte Kosten für den Umbau Stadthalle: 160 Mio. Euro. Gegenüber den ersten Ansätzen haben sich die Kosten für die Stadthallensanierung fast verdreifacht. Angesichts steigender Zinsen und Preise und hoher Inflation dürfte der Betrag am Ende noch höher liegen.
  • Kosten aus der Umsetzung des „Braunschweiger Baulandmodells Gewerbe: 40 Mio. Euro.
  • Und jetzt auch noch: Kosten Musikschule und Konzertsaal ca. 100 Mio. Euro.
  • Zudem kommt im Jahre 2035 durch den Rückkauf des Abwasser-Betriebes eine Belastung von bis zu 800 Mio. Euro hinzu. Zu diesem Zeitpunkt werden die von den jeweiligen Oberbürgermeistern gezeichneten Schuldscheine für den Rückkauf und die laufenden Investitionen fällig.
  • Zu erwähnen wäre auch, dass noch weitere kostenintensive Leuchtturm-Projekte in Planung sind und in der nächsten Dekade umzusetzen wären:

Rathaussanierung, Umbau des Bahnhofsumfeldes, Bahnstadt.

Bevor die Stadtverwaltung keine belastbare Finanzierung aller Zukunftskosten vorlegen kann, sind insbesondere auch weitere teure Vorhaben abzulehnen, wie der Neubau einer Konzerthalle zusätzlich zu einer Musikschule.

Zudem ist die Stadt strukturell unterfinanziert. Für die Erfüllung der von Bund und Land zugewiesenen Aufgaben bekommt die Stadt jährlich 40 Mio. zu wenig und beklagt das auch laut. Nur: Wer unter diesen Umständen dreistellige Millionenbeträge für Leuchtturm-Projekte meint ausgeben zu können, blamiert sein berechtigtes Anliegen.

Bereits jetzt liegt der Anteil des Haushalts, über den frei entschieden werden kann, unter einem Prozent – 10 Mio. von einer Milliarde! Wer aber ernsthaft meint, dass ein völlig überschuldeter Haushalt ohne harte Auflagen aus Hannover genehmigt würde, der irrt.

Die Folge wären Kürzungen bei den Personalausgaben, Kürzung oder Streichung freiwilliger sozialer Leistungen oder bei der Daseinsvorsorge (Bibliotheken, Schwimmbäder, Museen, …)

Die BIBS richtet deshalb den Appell an den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt, ihre Aufgaben ernst zu nehmen und nur einem Haushaltsplan zuzustimmen, der eine belastbare Finanzierung aller Zukunftskosten vorsieht. Dazu gehört insbesondere, auf die zu erwartenden hohen Ablösebeträge bezüglich der Stadtentwässerung (bis zu 800 Mio. ) dadurch zu reagieren, dass Rücklagen gebildet werden, um eine Notverwaltung durch das Land abzuwenden.

Beschlossen im Plenum der BIBS am 13.03.2023

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