Jugendring Braunschweig fordert Familiennachzug für Geflüchtete

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Pressemitteilung vom 23.01.18

Um Familienzusammenführungen zu ermöglichen, fordert der Jugendring Braunschweig die Aufhebung der Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär schutzberechtigte Geflüchtete. (Subsidiär meint hier „behelfsmäßig“im Sinne der fehlenden Flüchtlingseigenschaft. red.)

Die Mitgliederversammlung des Jugendrings hatte im November letzten Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die über vierzig stimmberechtigten VertreterInnen und Vertreter der Braunschweiger Jugendverbände sprachen sich einstimmig und ohne Enthaltungen dafür aus, dass sich der Jugendring für den Familiennachzug von Geflüchteten einsetzen soll.

Dieser wurde im März 2016 vom Bundestag für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt.

Zur Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten gehören Menschen, denen in ihrem Heimatland Gefahr für Leib und Leben droht wie zum Beispiel durch Folter, Todesstrafe oder Bürgerkriege. Das betrifft unter anderem zahlreiche Geflüchtete aus Syrien und dem Irak.

Für die Betroffenen hat die Aussetzung des Familiennachzuges oft katastrophale Folgen: Sie waren aus lebensbedrohlichen Umständen geflohen. Viele konnten ihre Familien nicht mitnehmen oder wurden während der Flucht von ihnen getrennt. Angekommen in Deutschland müssen sie nun in Ungewissheit oft Monate oder Jahre ohne ihre engsten Familienangehörigen ausharren.

Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist dies nicht tragbar. Gerade in dieser schwierigen Situation und nach den oft traumatischen Erfahrungen in ihren Herkunftsländern und während der Flucht benötigen sie ihre familiären Bezugspersonen mehr denn je. Familienzusammenführungen müssen daher umgehend und ohne Ausnahme wieder ermöglicht werden!

Bei den Sondierungsgesprächen zwischen Union und SPD zu möglichen Koalitionsverhandlungen stand dieses Thema auf der Tagesordnung. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige auslaufen soll. Allerdings wurde vereinbart, dass anstelle des bisherigen Gesetzes mit einem generellen Familiennachzug für subsidiär Geschützte eine Neuregelung in Kraft treten soll, die nur einer Gesamtzahl von bis zu 1000 Menschen pro Monat den Nachzug ermöglicht.

Wir halten diesen Vorschlag für inakzeptabel. Laut Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heißt es: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Dieses Recht muss für alle Menschen gelten, und zwar ohne Einschränkungen und politisch festgelegte Höchstgrenzen.

Wir fordern die Braunschweiger Vertreterinnen und Vertreter der Bundestagsparteien daher auf, sich innerhalb ihrer Parteien und des Bundestages dafür einzusetzen, dass der Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Geflüchtete ab sofort wieder ausnahmslos und ohne Höchstgrenze ermöglicht wir

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