Grüne für Zirkusdarbietungen ohne Wildtiere

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Pressemitteilung 30.04.2015

Mit einem Antrag zur kommenden Ratssitzung wollen die Grünen erreichen, dass in Braunschweig möglichst nur noch Zirkusse gastieren können, die keine Wildtiere zur Schau stellen.

Fraktionschef Holger Herlitschke zum Hintergrund dieses Ratsantrags:

„Seit vielen Jahren gibt es Diskussionen zwischen Tierschutzorganisationen und Zirkusbetreibern über die Haltung wilder Tiere in Zirkusbetrieben. Dabei betonen die Zirkusbetreiber stets, wie sorgsam sie mit den Wildtieren in ihrer Obhut umgingen und dass es diesen im Zirkus gut gehe. Die Tierschutzorganisationen verweisen dagegen auf die kleinen Tiergehege, die vielen Standortwechsel und die Dressurmaßnahmen. Besonders für die vom Bundesrat benannten Tierarten (s. unten) gebe es im Rahmen eines Zirkusbetriebs keine Möglichkeit einer artgerechten Haltung. Eine artgerechte Haltung sei auch nicht durch die zurzeit gültigen „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkussen“ gewährleistet.

Die Zuständigkeit für den Tierschutz, also auch für die Haltung von Wildtieren in Zirkussen, liegt bei der Bundesregierung. Diese hat bisher keine Initiative(n) zum Ausschluss von Wildtieren aus dem Zirkusbetrieb ergriffen. Der Bundesrat hat jedoch 2003 und 2011 die Bundesregierung aufgefordert, die Haltung von Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörnern und Flusspferden in Zirkussen zu verbieten. Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung leider bislang nicht gefolgt. Deshalb gibt es in vielen Städten Initiativen, die auf pragmatischem Wege ein solches Verbot von unten durchsetzen wollen. Eine Möglichkeit sind dabei kommunale Satzungen, die den Auftritt von Zirkussen mit Wildtieren in den jeweiligen Städten und Gemeinden verbieten.

Allerdings gibt es große Zweifel an der Rechtmäßigkeit solcher kommunalen Verbote. Dazu gibt es bislang zwei wesentliche Gerichtsurteile: Das Verwaltungsgericht in Chemnitz hat das genannte Verbot im Juli 2008 für rechtswidrig erklärt, weil dies einem Berufsverbot für Wildtierdompteure gleich käme. Diese Auffassung wurde noch im Februar 2013 durch das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigt. Das Verwaltungsgericht in München hat dagegen im August 2014 entschieden, dass es sehr wohl rechtmäßig ist, wenn Gemeinden die Art der Veranstaltungen auf ihren Volksfestplätzen durch allgemein gültige Beschränkungen gestalten.

Die Braunschweiger Stadtverwaltung hatte auf eine Anfrage unserer Ratsfraktion im Februar 2014 entsprechend der damaligen Rechtslage ein Verbot für Zirkusse mit Wildtieren ausgeschlossen. Inzwischen hat sich die Rechtslage aber geändert und es gibt eine neue Chance zu einem tierfreundlichen Vorgehen. Anlässlich des Gastspiels des Zirkus Charles Knie Anfang April 2015 hat die Initiative Stadttiere in Braunschweig eine Aktion gestartet, bei der Bürger/innen per Postkarte gegen den Auftritt von Wildtieren in Zirkussen protestieren können. An der Aktion haben sich bereits mehrere Hundert Menschen beteiligt, die den Rat auffordern, bei dem genannten Thema aktiv zu werden.“

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