Gaspreise – Angebote von BS Energy nicht unterschreiben!

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BS Energy fordert ihre Kunden mit einem Jahresverbrauch über 2500 kWh auf, Sonderverträge zu unterschreiben.

Sie haben keine Sonderverträge! BS Energy stufte sie automatisch in Tarifzonen ein. Andere Energieversorger definieren diese Tarifzonen nicht als Sonderverträge. Warum macht das BS Energy?

 

Wer diese Verträge unterschreibt, unterliegt nämlich nicht mehr den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherschutzregelungen nach der Gasgrundversorgungsverordnung, sondern privatrechtlichen Sonderregelungen. Das bedeutet, keine monatliche Kündigungsfrist mehr zu besitzen oder die Preise gemäß § 315 BGB (Billigkeits-Klausel) auch rückwirkend überprüfen zu lassen.
Daher Achtung! Es besteht kein Grund zum Handeln, weil die alten Lieferbedingungen weiterhin Gültigkeit haben.
Der Gashahn wird bei Nichtunterschrift nicht abgedreht!

 

Die angekündigte Gaspreissenkung um durchschnittlich(!) 3,5% bezieht sich auf die seit dem 01. Oktober 2006 geltenden Preise, die aber zu diesem Zeitpunkt kräftig erhöht wurden.

Mit der Jahresabrechnung für 2006 werden die über 20% Gaspreiserhöhungen des letzten Jahres sichtbar. Die angekündigte Senkung um durchschnittlich 3,5% fallen gering aus und werden, wenn keine Erhöhungen in 2007 erfolgen, erst auf der nächsten Jahresabrechnung erfolgen.

 

Solche Geschäftspraktiken sprechen nicht gerade für die Seriosität des ehemals kommunalen Energieversorgers, dessen Aufsichtsratsvorsitzender der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig ist.

Der Oberbürgermeister hat immer wieder betont, dass die Bürgerschaft aus der Privatisierung an Veolia keine Nachteile zu befürchten habe. Die Rechnungen und das jetzige Vorgehen von BS Energy/Veolia bestätigen das Gegenteil!

 

Veranstaltung: 7. Februar 2007, um 19 h, Stadtparkrestaurant, Jasperallee

 

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