Fotovoltaik-Anlagen auf städtischen Dächern

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Die Verwaltung im Bauausschuss zu Foto-Voltaik-Anlagen

„Die Verwaltung hat 2012 alle größeren Dächer städtischer Gebäude, die sich bzgl. Fläche und Ausrichtung grundsätzlich für eine Fotovoltaik-Anlage (FV-Anlage) eignen könnten, auf ihre konkrete Verwendbarkeit untersucht. Nutzbar sind diese Dächer nur in saniertem Zustand, so dass sichergestellt ist, dass die FV-Anlage langfristig ungestört auf dem Dach verbleiben kann,
ohne für eine Sanierung zwischenzeitlich demontiert werden zu müssen.

Vor diesem Hintergrund gewinnen die in den letzten Jahren sanierten Dächer und Neubauten an Bedeutung. Die folgende Tabelle listet sanierte Dachflächen nach Abzug notwendiger Sicherheitsrandabstände auf, die bereits für Fotovoltaik genutzt werden bzw. genutzt werden.“

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