Einzelhaft und Kastration in der JVA Wolfenbüttel. „Sie meinten es nur gut.“

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Bis 1994 war Homosexualität strafbar – es drohte Einzelhaft, teilweise sogar die Entmannung. Eine Studie der Gedenkstätte JVA Wolfenbüttel arbeitet dieses Kapitel der deutschen Justiz jetzt auf. Lesen Sie hier den Bericht zum Thema und zur neuen Gedenkstätte: „Verdächtige Umarmungen„.

„Sie alle haben es nur „gut gemeint“ und dem homosexuellen Häftling „helfen“ wollen: der Anstaltsgeistliche, der Anstaltspsychologe, die Familie des wegen „wiederholter Unzucht“ verurteilten Pflegers. Sie alle rieten ihm zu, sich freiwillig entmannen zu lassen. Und so geschah es. „Die Kastration wurde im April 1962 durchgeführt. Das Ziel des Eingriffs, bei dem die Hoden komplett entfernt wurden, war es, den Sexualtrieb auszulöschen“, schreibt die Politologin Maria Bormuth.“ (HAZ v. 23.06.2019)

Im Hintergrund das Hinrichtungshaus während der NS-Diktatur im Gefängnishof der JVA Wolfenbüttel. Dr. Helmut Kramer, rettete seinerzeit das Haus vor einem geplanten Abriss. Kramer ist im Grunde der Vater der Gedenkstätte. Als Jurist und Rechtshistoriker arbeitet er die NS-Justizgeschichte und ihre Kontinuitäten in der Bundesrepublik Deutschland auf. Heute ist die Hinrichtungsstätte ein Teil der Gedenkstätte. Besichtigung nur mit Anmeldung. Foto: Uwe Meier

In einer Studie, die diese Woche vorgestellt wurde, hat die Wissenschaftlerin untersucht, wie Männer, die wegen homosexueller Handlungen ins Gefängnis mussten, bis in die späten Sechzigerjahre in der Justizvollzugsanstalt Wolfenbüttel inhaftiert und behandelt wurden.

Bormuth ist Fällen von Männern nachgegangen, die wegen des Paragrafen 175 im Strafgesetzbuch verurteilt worden waren. Zwischen 1932 und 1945 landeten in dem Wolfenbütteler Gefängnis 670 Männer wegen verschiedener Vergehen im Zusammenhang mit dem Paragrafen 175.

Die frühere Justizministerin, Antje Niewisch-Lennartz, im Gespräch mit Helmut Kramer im Flur des Zellentraktes der Wolfenbüttler JVA. Foto: Uwe Meier

Doch nach dem Ende der NS-Herrschaft endete die Verfolgung nicht, wie Bormuth in ihrer Studie feststellt. Zwischen 1952 und 1969 seien nach Angaben, des Statistischen Landesamtes in Niedersachsen, noch 2163 Männer wegen Vergehen nach dem Paragrafen 175 verurteilt worden, sagt Martina Staats, Leiterin der Gedenkstätte in der JVA.

Zur Vorstellung der Studie war auch Sozialministerin, Carola Reimann, ins Gefängnis gefahren. „Aus dem Gedächtnis vieler ist gerückt, dass die Würde von Homosexuellen bis ins Jahr 1969 antastbar und das Ausüben ihrer Sexualität strafbar war“, sagt Sozialministerin, Carola Reimann. Ihr Ministerium finanzierte die Studie mit 70.000 Euro.

Maria Bormuths Studie „Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt, wird mit Gefängnis bestraft“ ist für 7 Euro bei der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten erhältlich (ISBN-978-3-946991-069)

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