Einwendungen der BISS zum Bebauungsplan WE 62, „Ausschluss von Nuklearbetrieben“

0

Die Bürgerinitiative Strahlenschutz e.V. hat mit ihrem Anwalt eine juristische Begründung zum „Ausschluss von Nuklearbetrieben in Bebauungsplänen“ geliefert.

Bislang sind im Gewebegebiet des WE 62 nur Einzelhandelsbetriebe, mit Ausnahme von Kiosken, Tankstellen, Discotheken und Kinos, Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Nutzungen ausgeschlossen.

Die BISS fordert die Stadt Braunschweig auf, diese Begründung zum Ausschluss von Nuklearbetrieben beim Bebauungsplan WE 62 (Wenden-West) anzuwenden.

Der Bebauungsplan WE 62 liegt noch bis zum 25. September auf der Webseite der Stadt Braunschweig öffentlich aus und kann dort kritisiert werden.

Im Anhang finden sie die Einwendung der BISS e.V. zum B-Plan WE 62 und die Nachweise für die Begründungen, die am 13.9.2020 an die Stadt Braunschweig übergeben worden sind.

BISS e.V.

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.