Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ist als Gruppe baulicher Anlagen gemäß §3 Absatz 3 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) von 2011 in die Liste der Kulturdenkmale eingetragen. Bestandteile dieser Gruppe sind der Tower und das Empfangsgebäude. Zusätzlich ist das Empfangsgebäude als Einzeldenkmal laut §3 Absatz 2 NDSchG innerhalb der Gruppe geschützt. Weiter