Desinformation der Braunschweiger Bevölkerung

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Desinformation der Braunschweiger Bevölkerung und des Rats der Stadt Braunschweig zur geplanten Startbahnverlängerung.

[Siehe auch unser Bericht vom 08.09.06]

Der Fraktionsführer der CDU im Rat der Stadt Braunschweig hatte am 18.07.2006 im Rat berichtet: „Die DLR hat uns beispielsweise vorgerechnet, dass wir in den letzten 3 Jahren 30% Zuwachs an qualifizierten Arbeitsplätzen bekommen haben – in wenigen Jahren nur in dem Bereich – nur in den wenigen Jahren.“ Laut Jahresberichten des DLR hatte das Forschungszentrum Braunschweig des DLR im Jahre 1997 713 und im Jahre 2005 ca. 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies entspricht einem Zuwachs von lediglich ca. 5,2 Prozent statt der vorgetragenen 30 Prozent. Auf Nachfrage nach dem Hintergrund der unglaubwürdigen Darstellung im Rat der Stadt Braunschweig teilte die Fraktionsgeschäftsstelle der CDU mit: „Herr Sehrt hat das in der Ratssitzung so nicht gesagt“. Auf den Hinweis, dass hierzu aber eine Tonaufzeichnung vorläge, korrigierte die Fraktionsgeschäftsstelle: “ Ich hatte die Aussage von Herrn Sehrt so verstanden, dass sich die 30%ige Erhöhung auf dem gesamten Flughafenbereich bezieht. Nach Anhörung der Tonbandaufzeichnung muss ich feststellen, dass diese Einschätzung mit der tatsächlichen Aussage nicht übereinstimmt“.

Die Aufforderung, Herr Sehrt möge daher anläßlich der nächsten Ratssitzung eine Entschuldigung mit dem Ausdruck tiefsten Bedauerns für eine unzutreffende Darstellung der Arbeitsplatzsituation am Forschungsflughafen Braunschweig abgeben, beantwortete die Fraktionsgeschäftsstelle der CDU wie folgt:

„Für eine Entschuldigung von Herrn Sehrt mit „dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns für eine unzutreffende Darstellung der Arbeitsplatzsituation am Forschungsflughafen Braunschweig“ in der nächsten Ratssitzung sehe ich keinen Anlass“.
Die Bürgerinitiative sieht jedoch sehr wohl einen Anlass, Fehlinformationen des Rats der Stadt Braunschweig zu korrigieren, die offenbar nur zur Aufwertung der Argumentation der Befürworter einer Startbahnverlängerung abgegeben werden.

Der von Immobilienbesitzern im Jahre 2004 gestellte Antrag auf Herabsetzung des Einheitswertes ihrer Immobilien wegen Fluglärmbelästigung wurde im September 2006 von den Finanzämtern zunächst abschlägig beschieden mit der Begründung, zum jetzigen Zeitpunkt der Rechtslage sei nicht erkennbar, wodurch ein Abschlag im Sinne des Bewertungsgesetzes begründbar wäre. Konkret: der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg fällt zur Zeit nicht unter das gültige Fluglärmgesetz. Daher werden auch keine Lärmschutzbereiche ausgewiesen. Und wo es keine Lärmschutzbereiche gibt, gibt es auch keine Herabsetzung des Einheitswertes wegen Fluglärmbelästigung. So einfach ist das. Die Bürgerinitiative Hondelage-Dibbesdorf teilt dazu mit:

Bescheid des Finanzamtes zum Antrag auf Herabsetzung des Einheitswertes

Alle, die beim Finanzamt Braunschweig-Altewiekring einen Antrag auf Herabsetzung des Einheitswertes/ Grundsteuermessbetrages aufgrund des geplanten Flughafenausbaus gestellt hatten, haben jetzt vom Finanzamt eine abschlägige Antwort erhalten. Wir empfehlen Ihnen, innerhalb der Einspruchsfrist von 1 Monat gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Ein vorbereitetes Widerspruchsschreiben steht demnächst im Internet unter der Adresse http://bi-flughafen-bs.de unter „New“ zum Herunterladen zur Verfügung. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, kann sich einen Vordruck bei einem der BI Vertreter in seiner Nähe abholen (Adressen sind zu erfragen unter Tel. 05309-5112).

Was sagen andere?
Die Stellungnahmen anderer zum Ausbau von Regionalflughäfen finden Sie unter
http://people.freenet.de/Flughafen-Braunschweig/Informationen.html

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