Burgpassage: Denkmalschutzbehörden intervenieren mehrfach

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Wie aus der nun seitens der Stadtverwaltung veröffentlichten Mitteilung zur Burgpassage hervorgeht, haben die Denkmalschutzbehörden bis zum heutigen Tag dem Abriss der denkmalgeschützten Fassaden keine Zustimmung erteilt.

Damit gerät die Stadt natürlich gehörig unter Druck“, erklärt BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs. „Da hilft auch keine positiv formulierte, städtische Pressemeldung, die die Genehmigung des Bauantrages in Aussicht stellt. Denn auch das letzte Gespräch zwischen der Denkmalschutzbehörde des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (NLD), des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) und der Stadt am 22.01.2019 hat die Auffassung der Denkmalschützer nicht ändern können.“

Das geht aus der heute veröffentlichten Mitteilung unmissverständlich hervor: Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat noch letzte Woche bestätigt, dass „zum aktuellen Zeitpunkt der Bauantrag auf Grundlage der bisher vorliegenden Unterlagen nicht vollständig genehmigungsfähig sei.“ (siehe Mitteilung in der Anlage)

Damit haben die Denkmalschutzbehörden des Landes seit dem ersten Schreiben der NLD vom 28.11.2017 an die Stadt bereits mehrfach unter Verweis auf das derzeit nicht vorliegende Überwiegen des öffentlichen Interesses anderer Art eine Ablehnung des geplanten Projekts „Burggasse“ angekündigt.

Es bedarf nun dringend eines Plans B. Die Verwaltung darf sich durch den von Einzelhändlern und Interessensverbänden erzeugten Druck nicht in eine rechtswidrige Genehmigung des Bauantrags unter Nichtbeachtung des Denkmalschutzes treiben lassen. Wenn die wirtschaftliche Entwicklung des Innenstadthandels davon abhängt, dass man auch noch die wenigen Reste denkmalgeschützter Substanz abreißt und nicht in der Lage ist, sich Konzepte auszudenken, die diese Substanz integrieren, ist es um Braunschweig und seinen Handel schlecht bestellt. Langfristig Gewachsenes (historische Substanz) für kurzlebige wirtschaftliche Vorteile zu opfern, tritt den Begriff der Nachhaltigkeit, der z.B. im ISEK-Prozess sehr intensiv bemüht wurde, mit Füßen – eine Einkaufspassage hat eine Halbwertszeit von vielleicht 15-20 Jahren, wie wir an den aktuellen Beispielen sehr schön sehen können. Irgendwann in ca. 20 Jahren gefällt auch die Burggasse in der heute geplanten Form nicht mehr und man wird wieder etwas völlig anderes planen – dann ist aber die historische Substanz unwiederbringlich verloren. Daher unterstützen wir die Äußerung des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion, Thorsten Köster, in seiner Feststellung, dass der Denkmalschutz in diesem Fall eindeutig Priorität genießen muss“, so Wolfgang Büchs abschließend.

Die BIBS-Fraktion geht davon aus, dass die Verwaltung auf dieser Grundlage derzeit von der Genehmigung des Bauantrages absehen muss.

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