Bürgerbegehren Bahnübergang Grünewaldstraße: Unterschriftensammlung hat begonnen

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Lindenallee Grünewaldstraße am Bahnübergang Gliesmarode. Der Erhalt dieser Allee ist ein wichtiger Punkt des Bürgerbegehrens. Foto: Rainer Löwen

Von Fredegar Henze, Michael Daecke und Heiderose Wanzelius

Ein Blick zurück auf den zähen Planungsprozess zum Bahnübergang Grünewaldstraße – wir erinnern uns:

Im März 2022 war Hanna Märgner-Beu, die einzige Politikerin im Bezirksrat 120, die sich couragiert gegen die ursprünglich vorgesehene Neuplanung des Bahnüberganges an der Grünewaldstraße wehrte. Im ersten Schritt fokussierte sich die Kommune auf 5 Varianten, die alle auf eine Brückenkonstruktion oder eine Untertunnelung hinausgelaufen sind. Die Beibehaltung der Schrankenlösung mit Optimierung der Signaltechnik fiel somit heraus.

Da es sich bei diesem Bahnübergang um einen wertvollen ökologischen, sozialen und denkmalschutzgeprägten Hotspot handelt, hätten diese Varianten für Mensch und Natur unglaublich einschneidende Konsequenzen. Mit ihrer Stimme lehnte Hanna die Vorlage der Verwaltung ab. Innerhalb des benachbarten Bezirksrates 112, deren Mitglieder ebenfalls über die von der Stadt vorgelegten Varianten abzustimmen hatten, untermauerten Tatjana Jenzen und Oliver Büttner, gleichermaßen durch ihre Gegenpostition, das Votum der BIBS.

Dies brachte den Stein ins Rollen: Gemeinsam mit vielen Menschen aus dem Verein des braunschweiger forums, dem BUND, dem FUSS e.V., dem Förderverein des Schwimmbades Gliesmarode, den Schüler*innen der IGS Franz’sches Feld, Wissenschaftlern aus den Bereichen Ökologie, Ornitologie und Planern für die Optimierung von Bahnanlagen sowie vielen engagierten Bürger*innen ist es uns nach unzähligen Informationsveranstaltungen, Newspapern, Begehungen des Geländes und anderen öffentlichkeitswirksamen Einsätzen gelungen, die Variante 0+ (Schrankenlösung in Kombination mit der Optimierung der Signaltechnik) in die politische Ebene zu katapultieren. Neben der Unterführung in Form einer 235 m langen und 5,75 m tiefen Betonkonstruktion stand die 0+ Lösung zur Entscheidung an.

Es war ein zähes Ringen an dessen Endpunkt die Bezirksräte 112 und 120 im September 2023 sich mehrheitlich für unsere Lösung aussprachen. Ihr Votum hatte jedoch ebenso wie die eindeutigen Stellungnahmen der Bürger*innen während des entscheidenden AMTA-Ausschusses am 28. September 2023 keinerlei Relevanz. Die Politiker*innen, die aufgrund ihrer Fraktionsstärke stimmberechtigt waren, beharrten auf ihrem Entschluss einer Betonröhre.

Anmerkung Red.: Siehe hierzu auch z.B. unsere Berichte hier und hier.

Als Reaktion dieser Ignoranz meldeten Fredegar Henze, Michael Daecke und Heiderose Wanzelius Anfang Oktober 2023 ein Bürgerbegehren an. Unsere Intention war es, dieser politischen Entscheidung die Meinung eines breiten Bevölkerungsquerschnitts entgegenzusetzen.

Am 12. Dez. 2023 wurde unser Anliegen durch den Verwaltungsausschuss abgelehnt. Wir waren entsetzt, denn uns war zu dem Zeitpunkt bereits bewusst, dass diese kommunale Entscheidung gegen das Landesrecht verstieß.

Unbeeindruckt beschritten wir den juristischen Weg und wurden durch Klaus Lünzner, einem Richter im Ruhestand, umfassend unterstützt. Er reichte für uns Anfang Januar 2024 beim Verwaltungsgericht in Braunschweig die Klageschrift ein. Widererwarten wurde unser Anliegen am 12. März 2024 in erster Instanz abgelehnt.

Wir ließen uns nicht entmutigen, schalteten die Kanzlei Appelhagen und Partner ein und legten umgehend am 24. März 2024, vertreten durch Herrn Dr. Eichhorn, beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Widerspruch ein. Die Begründung wurde fristgerecht am 11.April 2024 nachgereicht. Bereits am 25. April 2024 fällte der 10. Senat das Urteil und gestand uns in 2. Instanz ein Teilrecht zu, wonach der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig verpflichtet wurde, mit einer Vorabentscheidung unverzüglich festzustellen, dass das Bürgerbegehren insbesondere eine zulässige Fragestellung zum Gegenstand hat

Der Verwaltungsausschuss musste den Beschluss vom Dezember 2023 rückgängig machen und das Bürgerbegehren zulassen. Dies ist am 7. Mai 2024 geschehen. Mit dieser Entscheidung war verbunden, dass die Verwaltung uns für die Unterschriftenliste umgehend eine Kostenschätzung der beiden Varianten vorzulegen hat. Erst auf mehrfache Nachfrage ist dies am 28. Mai 2024 geschehen, sodass wir nach einer Karenzzeit von einem Monat am 29. Juni 2024 mit dem Sammeln der Unterschriften beginnen dürfen.

Am 29. Dezember 2024 endet das Bürgerbegehren und die Unterschriften (rund 10.000 Unterschriften sind für ein erfolgreiches Bürgerbegehren notwendig) müssen der Stadt Braunschweig vorgelegt werden.

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