In der Ausgabe vom Samstag, 19. April 2008, veröffentlicht die Braunschweiger
Zeitung den Artikel „Einkaufsstadt Braunschweig legt kräftig zu“. Dieser Artikel entspricht wörtlich einer städtischen Pressemitteilung vom Vortage, nur zwei Sätze und drei Zusatzinformationen wurden herausgestrichen.Lediglich auf einen Satz bezogen erfolgt der Einschub“ so die Stadtverwaltung in einer Mitteilung“. Der Leser muss also glauben, dass die Redaktion recherchiert und den Artikel selbst erstellt hat. Diese Vorgehen stellt einen Verstoß gegen den Kodex des Deutschen Presserats dar. In Richtlinie 1.3 heißt es dort:
Pressemitteilungen müssen als solche gekennzeichnet werden, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden.
Pikanterweise wurde sogar ein Satz aus der städtischen Pressemitteilung herausgestrichen, der den Leser hätte nachdenklich machen können. Nach der Information, dass die Daten von der Immobilienfirma Kempers stammen, übrigens einem Marktteilnehmer auch in Braunschweig, stand da:
Die Stadt hat die Ergebnisse für Braunschweig und andere Städte ausgewertet und dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt.
Der Verstoß gegen den Pressekodex steht nicht allein, er stellt vielmehr einen schweren Rückfall dar. Denn vor einem Jahr hatte der Presserat einen gleichartigen Verstoß der Braunschweiger Zeitung klar beanstandet. In der Ausgabe vom 5. Dezember 2006 war eine Pressemitteilung der Stadt ebenfalls unredigiert übernommen worden, ohne dies dem Leser mitzuteilen. Die überschrift lautete: „Schlossausbau: OB – Stimme noch nicht sicher“. Der Presserat in seiner am 28. März 2007 mitgeteilten Entscheidung dazu:
Aufgrund des Verstoßes gegen dien Ziffer 1 … erteilt der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses der Redaktion der Braunschweiger Zeitung gemäß § 7 (2) einen Hinweis.
Zuvor hatte Chefredakteur Raue in seiner Stellungnahme an den Presserat sozusagen Besserung gelobt:
Es sei peinlich für die Redaktion, dass die Pressemitteilung nicht als solche gekennzeichnet wurde. In einer Redaktionsmail habe er die Beschwerde zum Thema gemacht und die Konsequenzen daraus gezogen. In dieser Mail heißt es, dass ab sofort gelte – über den Pressekodex hinaus – dass Pressemitteilungen nicht mehr abgedruckt werden, auch wenn die Quelle angegeben wird. Sofern Pressemitteilungen einen Nachrichtenwert hätten, müssten sie in einer selbst formulierten Meldung wiedergegeben werden, selbstverständlich mit Quellenangabe.
Leider konnte er sich damals trotz des „Hinweises“ des Presserats offenbar nicht dazu durchringen, seinen Lesern reinen Wein einzuschenken und die Angele-genheit mitzuteilen.- übrigens war die Praxis der übernahme von Pressemitteilungen des Oberbür-germeisters und der Stadt besonders vor den Wahlen im September 2006 keine Seltenheit: allein in den drei Wochen vor dem Wahltermin wurden dreimal wört-lich oder fast wörtlich Pressemitteilungen der Stadt übernommen (am 26., 30. und 31. August). Daher rührt unter anderem der Vorwurf der „Bürgermeister-Zeitung“. Mal sehen, ob sich was geändert hat …