Brandschutz seit 4 Jahren nicht umgesetzt

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Foto: BISS

Von Peter Meyer

Vor vier Jahren musste Eckert & Ziegler (Braunschweig) Baugenehmigungen für Brandschutzmaßnahmen einholen, weil der TÜV Nord bei der Prüfung der Störfallanalyse, die als Grundlage für die enorm hohe Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler erstellt wurde, diese Brandschutzmaßnahmen gefordert hatte.

Auf Nachfrage des BIBS-Mitgliedes im Stadtbezirksrat Wenden-Thune-Harxbüttel im April 2021 zeigte sich, dass diese dringend erforderlichen Brandschutzmaßnahmen immer noch nicht umgesetzt wurden und Eckert & Ziegler im Februar 2021 eine Verlängerung der Baugenehmigungen beantragen musste. (siehe Anlagen)

Als der TÜV Süd bis März 2021 zwei neue Verfügungen des Landesumweltministeriums zur Eckert & Ziegler-Strahlengenehmigung positiv begutachtete, ging er jedoch davon aus, dass die Brandschutzmaßnahmen bereits umgesetzt seien. Dieser haarsträubende Zustand zeigt wieder einmal (nach den Unfällen 2017 und 2020), dass die Störfallanalyse von Eckert & Ziegler fehlerhaft ist und nicht als Grundlage für ihre Strahlengenehmigung gelten darf.

Solche nachweislich relevanten Fehler in der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler befördern die Klage der vier Anwohner gegen diese Strahlengenehmigung, die aktuell geführt und vom Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. finanziell unterstützt wird.

Die BISS fordert eine korrekte Prüfung und Umsetzung der Strahlengenehmigung von Eckert & Ziegler auch auf Basis des gutachterlich geprüften BISS-Stresstests.

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