Beteiligt sich der Kreistag an der Demontage der Asse 2-Begleitgruppe?

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„Pressemitteilung“

Landrätin Christiana Steinbrügge, Vorsitzende der Asse 2-Begleitgruppe, und verschiedene Bürgermeister/innen haben angekündigt, in den nächsten Tagen und Wochen dem Kreistag Wolfenbüttel und den Samtgemeinderäten sowie deren Umweltausschüssen ihren Vorschlag für eine Änderung des Asse II-Begleitprozesses vorzulegen. Sollte der Kreistag diese Vorlage behandeln, dann würde das die von ihm selber anerkannte Eigenständigkeit der Asse 2-Begleitgruppe ignorieren und die Mitverantwortung von Bund und Land für Bestehen und Ergehen der Begleitgruppe übergehen. Vor allem würde es die Hauptverantwortung von Landrätin Steinbrügge für die gegenwärtigen Konflikte in der Begleitgruppe überspielen. Zu befürchten ist, dass die Vielzahl von Stellungnahmen zur Frage der Weiterentwicklung des Begleitprozesses außer acht gelassen wird.

Im Einzelnen ist festzuhalten:
1. Der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel hat in seiner Sitzung am 11.05.2015 durch den einstimmigen Beschluss der Vorlage Nr. XVII-0524/2015 die
gegenwärtig gültige Geschäftsordnung der Asse 2-Begleitgruppe anerkannt. Damit hat der Kreistag anerkannt, dass für eine Änderung der Geschäftsordnung der
Begleitgruppe und ggf. ihre Auflösung nur die Begleitgruppe selber zuständig ist, wie es bei Gründung der Asse 2-Begleitgruppe Anfang 2008 festgelegt wurde. Deren Geschäftsordnung bestimmt in § 11: „Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung von mindestens 9 stimmberechtigten Mitgliedern der Asse 2 Begleitgruppe.“ In §10 heißt es „Eine Auflösung der Asse 2 Begleitgruppe kann mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.“ Mit diesem Beschluss hat der Kreistag die Eigenständigkeit der Begleitgruppe und ihre Kompetenz zur Selbstregulierung bestätigt. Diese Bestätigung erfolgte aber auch schon vorher durch die Mitarbeit der fünf Mitglieder der Kreistagsfraktionen in der Begleitgruppe.

2. Vom Ursprung her sind der Bund und das Land Niedersachsen in der Mitverantwortung für das Bestehen und Ergehen der Asse 2-Begleitgruppe. Bei der Gründung der Begleitgruppe waren die Beteiligungsrechte der Begleitgruppe auch als Ersatz dafür gedacht, dass die Arbeiten in der Atomanlage Asse II nicht – wie sonst bei Atomanlagen üblich – eines vorhergehenden Planfeststellungsverfahrens bedürfen. Der Bundesgesetzgeber und besonders der Umweltausschuss des Bundestages steht hier in der Pflicht, für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Begleitgruppe – und das heißt: für Abläufe nach gültiger Geschäftsordnung – zu sorgen. Auch von daher haben Samtgemeinderäte und Kreistag nicht das Recht, die Geschäftsordnung der Asse 2-Begleitgruppe auszuhebeln. Eine Landrätin oder ein Landrat des Landkreises Wolfenbüttel hat nicht das Recht, die Arbeit der eigenständigen Asse 2- Begleitgruppe zu behindern oder zu boykottieren.

3. Der Vorsitz der Begleitgruppe aus Landrätin Steinbrügge und Umweltdezernent Schillmann hat diese in die Krise geführt. Dies geschah in vier Schritten.
– Am 30.4.2015 hat der Landkreis in einer Pressemitteilung die in der Begleitgruppe mitwirkende Bürgerinitiative „AufpASSEn e.V.“ scharf und mit falschen Behauptungen angegriffen. Unter der Überschrift „aufpASSEn-Forderungen gefährden die Rückholung“ wurden die Forderungen von AufpASSEn zum Vergleich verschiedener Standorte für ein mögliches Zwischenlager falsch dargestellt.
– Am 21.8.2015 erklärte Landrätin Steinbrügge als Vorsitzende der Begleitgruppe, eine Begleitgruppensitzung nicht eröffnen zu wollen, und verkündete die Aussetzung derSitzungen („Denkpause“).
– Auf einen Brief von elf stimmberechtigten Begleitgruppen-Mitgliedern vom 29.10.2015 mit sieben Bitten um Stellungnahme antwortete Landrätin Steinbrügge nicht. Auch in verschiedenen moderierten Gesprächen im Jahr 2016 war sie dazu nicht bereit.
– Am 16.6.2017 ließ Landrätin Steinbrügge erneut eine Sitzung der Begleitgruppe platzen und es wurden nachweisbar falsche Vorwürfe gegen die Bürgerinitiativen erhoben. Am 11.8.2017 erklärte sie in der Sitzung der großen Runde der A2B, weiterhin die „kleinen“ Sitzungen der stimmberechtigten Mitglieder der Begleitgruppe (a2b) boykottieren zu wollen. Es mutet absurd an, wenn Landrätin Steinbrügge beansprucht, mit ihrem Handeln eine Krise der Begleitgruppe lösen zu wollen. Sie selber hat die Begleitgruppe in die Krise gebracht und deren Arbeit systematisch behindert.

4. Zur Weiterentwicklung der Asse 2-Begleitgruppe liegen insgesamt von zehn Akteuren im Begleitprozess Vorschläge und Stellungnahmen vor. Bei den Diskussionen über die Weiterentwicklung der Begleitgruppe sind diese zehn Vorschläge und Stellungnahmen alle zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Asse II – Koordinationskreis Pressemitteilung vom 21.08.2017: Beteiligt sich der Kreistag an der Demontage der Asse 2-Begleitgruppe?
Bei einer Umsetzung des HVB-Vorschlages würde die regionale Asse 2 Begleitgruppe(a2b-klein), das Herzstück der Begleitgruppe, abgeschafft werden. Eine Neugründung einer sogenannten „Gruppe der Zivilgesellschaft“ kann die regionale Asse 2-Begleitgruppe nicht ersetzen.
AGO-Brief

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