Antrag zum Schutz von Grünbeständen: Baumerhalt fördern statt Fällen sanktionieren

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PRESSEMITTEILUNG (15/2018)

Erscheinungsdatum: 9. März 2018

Antrag zum Schutz von Grünbeständen: Baumerhalt fördern statt Fällen sanktionieren

Mit Blick auf verschiedene Reaktionen nach der Veröffentlichung des interfraktionellen Antrages zur „Förderung und zum Schutz von Grünbeständen in der Stadt Braunschweig“ (18-07040) möchte die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Braunschweig zu einigen Punkten Stellung beziehen, die in der Öffentlichkeit nach Falschmeldungen der CDU-Ratsfraktion derzeit verzerrt wahrgenommen werden.

„Kleingartenvereine sind ausdrücklich nicht Teil dieses Antrages“, verdeutlicht Annette Johannes, grünflächenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Diese beweisen seit jeher, dass sie sich für eine grüne Stadt und den hiesigen Baumbestand einsetzen, schließlich besitzen sie eine eigene Expertise und langjährige Erfahrung in der Grünflächenpflege. Daher sieht die SPD-Fraktion auch keinerlei Veranlassung, hier politisch tätig werden zu müssen – ganz im Gegenteil: Die Baumbestände sind in guten Händen.“ Selbiges gelte auch für die Landwirte und ihre Flächen in der Feldmark. Dass die CDU-Fraktion nun versuche, bei diesen Einrichtungen und in der Öffentlichkeit durch eine nicht wahrheitsgemäße Darstellung des Antrags Ängste zu schüren, sei unredlich, so Johannes.

Mit Blick auf die Rolle von privaten Grundbesitzern ergänzt sie: „Um es ganz deutlich zu sagen: Dieser Prüfauftrag an die Verwaltung ist keine neue Baumschutzsatzung, auch nicht durch die Hintertür.“ Kernziel des Antrages sei es, dass die Verwaltung Maßnahmen prüft, wie der Erhalt von Bäumen auf privatem Grund unterstützt werden kann. „Die SPD-Fraktion versteht dies aber als eine begleitende Unterstützung, die Privateigentümer motivieren soll, ihre Bäume zu erhalten. Das könnte aus unserer Sicht beispielsweise durch ein Förderprogramm, also Beratungsangebote oder finanzielle Unterstützung, erfolgen. So steht es auch im Antrag“, erläutert Johannes.

„Wenn wir den Prüfauftrag in der Ratssitzung am 13. März beschließen werden, werden wir von der Verwaltung hoffentlich wertvolle Tipps erhalten, wie der Erhalt des Baumbestandes in Braunschweig auch auf privatem Grund gefördert werden kann. Im Sinne einer guten Luftqualität und einer grünen Stadt ist dies ein berechtigtes Anliegen. Die Entscheidung, ob ein Baum erhalten bleiben soll oder nicht, trifft am Ende aber immer noch der Eigentümer. Sanktionsmaßnahmen sind ausdrücklich nicht vorgesehen“, macht Johannes abschließend deutlich.

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