Die unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse II-Koordinationskreis (A2K) fordern die neue Bundesregierung auf: „Weisen Sie die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Betreiberin von Asse II an, andere Standorte für ein Atommüll-Zwischenlager zu suchen! Untersagen Sie der BGE, an der Asse eine Atommüll-Verarbeitungsanlage zu errichten, denn hier leben Menschen in sehr nahe gelegenen Ortschaften und es gibt Bergsenkungen.“
Aufgrund der inzwischen bekannten Faktenlage lehnt der A2K einen Zwischenlagerstandort und eine Atommüll-Verarbeitungsanlage an der Asse ab.
Heike Wiegel, Vorstand von aufpASSEn e.V., weist darauf hin: „Eine Untersuchung des BfS hat schon 2016 gezeigt, dass die Gefährdung von Menschen in der Nähe von Atomanlagen erst mit einem Sicherheitsabstand von vier Kilometern abnimmt. Besonders für Störfälle wie Brände ist das wichtig, darüber kann man nicht hinweggehen.“
Die BGE hat sich beim geplanten Umgang mit dem geborgenen Atommüll auf ein Verfahren festgelegt, das mit hohen Belastungs-risiken für die Bevölkerung verbunden ist. Sie lässt mutwillig die GNS/WTI-Studie „Standortunabhängiges Konzept für die
Nachqualifizierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ von 2011 außer Betracht. Diese GNS/WTI-Studie sieht vor, dass der Atommüll in sichere Behältnisse verfüllt wird. Zur Klassifizierung des Atommülls sollen jeweils unter Tage Proben des verfüllten Atommülls gezogen werden. Eine sofortige umfangreiche Konditionierung, die zu den höchsten Belastungen für die Bevölkerung führen würde, entfiele damit. Sie ist zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht sinnvoll, da die Bedingungen für die Endlagerung noch nicht bekannt sind.
Manfred Kramer von den Vahlberger Asse Aktivisten ist empört: „Die BGE legt sich auf einen Asse-nahen – und damit wohnortnahen – Standort fest, obwohl der Baugrund für die 30.000 Quadratmeter großen Atomanlagen mit einer Höhe von 20 Meter nach Ansicht verschiedener ortskundiger Geologen geologisch absolut ungeeignet ist.“
Eleonore Bischoff von der Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe WAAG: „Außerdem ist seit langem bekannt, dass es in der Region eine erhöhte Krebsrate und das Phänomen der ‚ungeborenen Mädchen‘ gibt, das Wissenschaftler auch an anderen Atomstandorten
festgestellt haben. Ein umfassendes Gesundheitsmonitoring steht trotz unserer Forderung immer noch aus. Und jetzt soll das Minimierungsgebot nicht in Bezug auf die Summe der Strahlenbelastungen angewandt werden, sondern nur auf die Transportwege? Dieses Vorgehen steht im krassen Widerspruch zu einem ehrlichen und fachlich begründeten Umgang mit dem Atommüllproblem an der Asse.“
Andreas Riekeberg ergänzt: „Das Vorgehen der BGE erzeugt einen politischen Kollateralschaden: Das derzeit laufende umfangreiche Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll steht bereits in erheblicher Kritik. Dies betrifft insbesondere die Beteiligungsformate. Wenn sich an der Asse Fakten, Sachargumente und Beteiligungsformate als wirkungslos erweisen und die BGE einfach macht, was sie will, wird diese Kritik bestätigt.“
Aufgrund der bekannten Faktenlage lehnt der A2K einen Zwischenlagerstandort und Anlagen zur umfassenden Konditionierung des Atommülls wohnortnah auf der Asse ab.
Der Asse II-Koordinationskreis (A2K) fordert:
1. eine Bergung des Atommülls entsprechend der WTI/GNS-Studie;
2. eine vergleichende Suche nach Standorten für das Zwischenlager, die mindestens vier Kilometer km von jeglicher Wohnbebauung entfernt sind und sich auf sicherem geologischen Grund befinden;
3. die Einbeziehung von Bunker- und Tunnellösungen, die einen zusätzlichen Schutz z. B. gegen Flugzeugabstürze bieten;
4. die sofortige Aufnahme der Suche nach einem Endlager für den Atommüll aus der Schachtanlage Asse II!
Nur so kann gewährleistet werden, dass unnötige radioaktive Belastungen vermieden werden und ein weitgehender Schutz der Bevölkerung erfolgt.
Ursel Dettmann aus Groß Denkte verfolgt schon lange den bundesdeutschen Umgang mit Atommüll: „Der bisher vielfach ungelöste Umgang mit Atommüll muss endlich den größtmöglichen Schutz für Menschen und Umwelt zum Ziel haben. Viel zu lange sind Standortentscheidungen nicht nach sachlich-fachlichen Kriterien erfolgt. Vielmehr haben politische Gründe die entscheidende Rolle gespielt. Die Standorte Gorleben, Schacht Konrad und die Schachtanlage Asse II wurden als Atommüll-Lagerstätten bestimmt, weil sie im damals strukturschwachen Grenzgebiet lagen.“
Stellungnahme zum sog. „Expertenbericht“ des Beleuchtungsprozesses
Der am 18. Oktober 2021 veröffentlichte Expertenbericht zum sog. „Asse II Beleuchtungsauftrag“ (https://t1p.de/4e43) gibt verschiedene Hinweise darauf, dass die Standortbestimmung an der Asse durch die BGE nicht sachgerecht durchgeführt wurde. Den Expertenbericht sehen wir sowohl im positiven als auch im negativen Licht. Die aktuellen Ereignisse legen es auch nahe, einen Blick auf den Rückholplan der BGE (https://t1p.de/7hsj) zu werfen.
Die BGE hatte Transportbelastungen angeführt, um zu begründen, warum sie keine Standorte entfernt von der Asse, die dafür aber einen größeren Abstand zur Wohnbebauung ermöglichen, mit hiesigen Standorten vergleicht. Im Fazit der Expertengruppe heißt es dazu: „Das
Strahlenvermeidungs- und Minimierungsgebot schließt nicht grundsätzlich die Transporte radioaktiver Abfälle in ein Asse-fernes Zwischenlager aus. Durch den Verzicht auf eine kriterienbasierte Suche nach einem geeigneten Makrostandort für das Zwischenlager wurden verschiedene Aspekte außer Acht gelassen.“ (Expertenbericht, Seite 81)
Zur Standortvorauswahl der BGE schreibt die Expertengruppe: „Die planerische Eingrenzung, lediglich Asse-nahe Standorte in die Auswahl einzubeziehen, erfolgte ohne explizite Anwendung der Kriterien und Bewertungsgrößen des Kriterienberichts von 2014, sondern als Vorabentscheidung, obwohl entsprechende Kriterien für den Vergleich Asse-naher und Asse-ferner Standorte zur Verfügung gestanden hätten.“ (a.a.O., S. 55)
Zur Anwendung der Ausschlusskriterien stellt der Expertenbericht fest:
„Eine hydrogeologische Charakterisierung der grundwasserleitenden Schichten, Angaben zur Wasserwegsamkeit der zahlreich vorhandenen tektonischen Störungen werden keine gemacht. Hinweise zu möglichen hydraulischen Verbindungen zu Vorflutern fehlen. Die Ausführungen bleiben vage und sind teilweise widersprüchlich“ (S. 57) Sodann folgen Zitate aus dem Rückholplan, bevor das Resümee gezogen wird: „Das bedeutet, dass aus «Komplexität» und «Nichtwissen» auf «Eignung» geschlossen wurde.“ (S. 58)
Die Expert*innen halten die Argumentation der BGE, lediglich Asse-nahe Standorte zu betrachten, für unzureichend, wenn sie schreiben:
„zumindest weist das Kapitel zu Asse-fernen Standorten im Rückholplan deutliche Argumentationslücken auf. Die Nachvoll-ziehbarkeit der Entscheidung des Vorhabenträgers für einen Asse-nahen Standort ist aufgrund dessen nicht gegeben.“
Allerdings können wir auch dem Expertenbericht nicht uneingeschränkt zustimmen. Der Bericht stellt die angebliche Notwendigkeit, eine Atommüll-Behandlungsanlage an der Asse zu errichten, nicht in Frage. Er lässt mutwillig die GNS/WTI-Studie „Standortunabhängiges Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ von 2011 außer Betracht, obwohl im Anhang des Berichts doch eine Stellungnahme der AGO zu genau dieser Studie als Dokument enthalten ist.
Lutz Seifert, Mitglied des Gemeinderats Vahlberg: „Die GNS/WTI-Studie hat schon 2011 aufgezeigt, wie der geborgene Atommüll unter Tage beprobt und dann mit einer Umverpackung gut von der Asse abtransportiert werden könnte. Bei diesem Vorgehen würde ein Transportbereitstellungslager nur einen Bruchteil der Fläche von Zwischenlager und Atommüll-Behandlungsanlage erfordern, für eine Industrieanlage mitten in einem FFH-Naturschutzgebiet ein wichtiger Vorteil. Doch offensichtlich wollten die letzten drei Bundesregierungen nichts von dieser Möglichkeit wissen.“
Außerdem stellt der Expertenbericht nicht in Frage, dass sowohl der frühere Betreiber, das BfS, als auch der jetzige Betreiber, die BGE, als Belastung aus den Atomanlagen an der Asse nur die radioaktive Direktstrahlung betrachten, aber die Abgabe von radioaktiven Teilchen vernachlässigen. Dabei werden erhebliche Mengen besonders von radioaktivem Kohlenstoff, Wasserstoff (Tritium) und Radon Jahr für Jahr aus dem Atommüll aus der Schachtanlage Asse II in die Umgebungsluft freigesetzt. Diese Radionuklide müssen in einen Belastungsvergleich einbezogen werden!
Wegen der zu erwartenden radioaktiven Belastungen aus einer Abfallbehandlungsanlage und einem Atommüll-Zwischenlager müssen unbedingt mehrere Standorte verglichen werden, die von Wohnbebauung mindestens vier Kilometer entfernt sind.
Der Rückholplan der BGE – ein Rückblick:
Im Juli 2020 hatte die BGE ihren Rückholplan zu Asse II veröffentlicht.
Hierbei wurde ein wohnortnaher Standort für eine Atommüll-Verarbeitungsanlage und ein Zwischenlager auf ungeeignetem Baugrund in der Asse festgelegt. Dies hatte scharfe Kritik der
Bürgerinitiativen3 und der wissenschaftlichen „Arbeitsgruppe Option Rückholung“ am Rückholplan hervorgerufen, weil kein Vergleich verschiedener Standorte, Asse-nah und Asse-fern, vorgenommen worden war.
Eine ganze Reihe von Kommunalparlamenten hatte diese Kritik in Resolutionen aufgenommen. Als „Kompromiss“ hat der Bund vier Wissenschaftler*innen mit der „Beleuchtung“ des Entscheidungsprozesses der BGE beauftragt.
Der Rückholplan der BGE ist auch hinsichtlich weiterer Punkte fehlerhaft. Zum Beispiel gibt er an, die nächste Wohnbebauung sei bei den verschiedenen Asse-nahen Standorten 1000 bis 5000 Meter entfernt, jedoch betragen die tatsächlichen minimalen Abstände der Wohnbebauung zu den potenziellen Standorten nur ca. 500 bis ca. 1200 Meter.
Einer der weiteren Fehler: der Rückholplan basiert auf der Parameterstudie von 2016, die davon ausgeht, dass die Ableitungen von Radionukliden aus einem Zwischenlager nicht höher wäre als heute, wo dicke Gesteins-Wände und Kammerverschlüsse gasförmige Radionuklide wie Radon, Tritium und Kohlenstoff-14 zurückhalten. (Siehe Parameterstudie 20164, Seite 12.)
Auch fehlen in dieser Parameterstudie 2016 folgende Strahlenbelastungen:
• radioaktiven Belastungen durch die Konditionierungsanlage,
• ca. 14.700 Betonbehälter (VBA) wurden statt mittelradioaktiv als schwachradioaktiv berücksichtigt,
• ca. 1.300 Atommüllfässer mit mittelradioaktivem Atommüll wurden nicht berücksichtigt.
• Statt des Absturzes eines großen Flugzeuges wurde ein kleines Flugzeug berücksichtigt.
• Die Szenarien und die Anzahl der defekten Atommüllbehälter wurden willkürlich gewählt: Der Betreiber ging davon aus, dass bei einem Störfall von 126.000 Atommüllgebinden nur 24 Atommüllbehälter defekt sein würden und nahm eine Branddauer von 30 Minuten an.
• Die Freisetzungen der radioaktiven Stoffe wurden nur für 7 Tage berücksichtigt.
• Die Dauerbelastungen wurden nicht berücksichtigt.