§ 219a: Paritätischer kritisiert Koalitionskompromiss

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Paritätischer und fordert ersatzlose Streichung des umstrittenen Schwangerschaftsabbruch-Informations-Paragrafen

Der heute vom Kabinett gebilligte Entwurf für ein Gesetz zur „Verbesserung der Infor-mation über einen Schwangerschafts-abbruch“ wird vom Paritätischen Wohl-fahrtsverband scharf kritisiert. Der zwischen Union und SPD ausgehandelte Kompromiss sei halbherzig und stelle eine massive Einschränkung des Informations- und Selbstbestimmungsrechtes von Frauen dar. Der Verband warnt vor neuen Rechtsunsicherheiten für Ärztinnen und Ärzte und fordert die ersatzlose Streichung des umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch.

„Informationen über Schwangerschaftsabbrüche müssen für alle Frauen frei zugänglich sein. Dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, künftig zwar über das ob, weiterhin aber nicht über das wie informieren dürfen sollen, ist absurd“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Dieser Kompromiss ist gleichermaßen ein Misstrauensvotum gegenüber Frauen als auch gegenüber Ärztinnen und Ärzten“, so Schneider.

Der geplante Verweis der betroffenen Frauen auf eine durch öffentliche Behörden geführte Liste sei zudem Ausdruck staatlicher Bevormundung und eine völlig überflüssige Bürokratisierung. „Statt Frauen in akuten Notsituationen den selbstbestimmten Zugang zu Informationen so leicht wie möglich zu machen, sollen sie in dieser höchstpersönlichen Lebensfrage auf Institutionen verwiesen werden, die fern ihrer Lebenswirklichkeit liegen. Das ist nicht nur schikanös, sondern auch frauenfeindlich“, kritisiert Schneider.

Der Paritätische Gesamtverband fordert die ersatzlose Streichung des § 219a StGB sowie einen altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen. Es gehe nicht zuletzt darum, die „zutiefst menschenrechtliche Dimension der in Frage stehenden sexuellen und reproduktiven Rechte sowie der Informationsrechte von Frauen und Mädchen“ zu wahren, heißt es in der verbandlichen Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf.

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