Öffentliche Verhandlung Bürgerbegehren „Schwimmen in Braunschweig“

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Mittwoch, 21. Mai 2008 um 11.45 Uhr
wird im
Sitzungssaal 1 vor der 1. Kammer
des Verwaltungsgerichts Braunschweig, Am Wendentor 7,

in der Verwaltungsrechtssache Bürgerbegehren „Schwimmbäder für Braunschweig“ gegen den Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig verhandelt.
Die Verhandlung ist öffentlich.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens fordern die Stadt auf, das 3-Bäderkonzept fallen zu lassen und damit den Weg frei zu machen, für den Erhalt der bestehenden Bäder und einem neuen Bad im Westen der Stadt.

„Folgt das Gericht dem Wunsch von mehr als 31.000 BürgerInnen die das Begehren unterschrieben haben und verzichtet die Stadt auf Widerspruch beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, fordern wir den Rat der Stadt auf, in der folgenden Ratssitzung den Beschluss vom Februar zurückzunehmen und den Weg für ein sinnvolles Bäderkonzept frei zu machen. Die Planungen für jedes einzelne Bad könnten mit einer breiten Bürgerbeteiligung umgehend beginnen. Die Bäder müssen dringend renoviert werden und es sollten gemeinsam mit den Nutzern bürgerfreundliche Konzepte entwickelt werden.“ fordert

Hansi Volkmann
für das Bürgerbegehren

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