Zwischen 18 und 11 Uhr mit dem Rad durch die Fußgängerzone?

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Verboten? Oder eigentlich doch erlaubt?

„Morgens zwischen 9 und 11 Uhr mit dem LKW in die Fußgängerzone? Das ist in Braunschweig kein Problem. Doch wer zur gleichen Zeit mit dem Fahrrad da langfährt, dem droht ein Bußgeld“, beschreibt Udo Sommerfeld, Vorsitzender der Linksfraktion, die aktuelle Situation. Während der Lieferverkehr von 18 bis 11 Uhr in die Fußgängerzone fahren darf, dürfen Radfahrende lediglich zwischen 20 und 9 Uhr fahren. „Diese unterschiedlichen Richtlinien sind nicht nachvollziehbar“, so Sommerfeld weiter. „Und eigentlich sollte das auch schon längst behoben sein.“

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres wurde im Bauausschuss von der Verwaltung mitgeteilt, dass es nicht nachvollziehbar sei, wenn der Radverkehr stärker eingeschränkt werde als der Lieferverkehr. „Lieferfahrzeuge sind deutlich größer als Fahrräder. Wenn der Lieferverkehr mit LKW unproblematisch verläuft, dann bestehen keine Bedenken, dass Radfahrer/-innen während der Lieferzeiten in der Fußgängerzone ebenfalls fahren“, lautete die Begründung in der entsprechenden Mitteilung. In dieser Mitteilung wurde auch angekündigt, dass der Weg zukünftig auch für die Radfahrer/-innen ab 18 bis 11 Uhr frei sei.

Und dann – tja, dann geschah nichts weiter. Denn von den angekündigten Schildern, auf denen über die neuen Zeiten des Radverkehrs in der Fußgängerzone informiert werden soll, ist auch ein halbes Jahr nach der Mitteilung nichts zu sehen.

„Ich habe schon mehrfach nachgefragt, wann denn die Schilder endlich angebracht werden“, so Sommerfeld. „Doch bisher wurde ich lediglich vertröstet.“

Ein Grund könne sein, dass in der Vergangenheit auch das Aufstellen von Schildern und der Betrieb der Ampeln privatisiert wurden. Die Firma Bellis, die mit dem Aufstellen der Schilder beauftragt wurde, habe aktuell keine Kapazitäten, um diese Aufgabe zu erfüllen.

„Auf die Firma hat weder die Stadtverwaltung noch der Stadtrat Einfluss“, schließt der Kommunalpolitiker. „Schade, dass es gerade dann zu massiven Verzögerungen kommt, wenn die Ungleichbehandlung von Radfahrer/-innen aufgehoben werden soll.“

3 Kommentare

  1. Natürlich ist es kein Problem wenn Lkw`s morgens um 9.00 h in der Fußgängerzone fahren, denn sie beliefern ja letzten Endes die Geschäfte. Auch Sie profitieren davon, Herr Sommerfeld. Schon vergessen?

    Sie sollten sich dafür einsetzen, dass die Radfahrer nicht den ganzen Tag über in der Fußgängerzone nach Gutdünken herumfahren und so oft Behinderte und kleine Kinder gefährden. Ab 20.00 Uhr, wenn größtenteils die Geschäfte schließen, wären Radfahrer in einer Fußgängerzone zu ertragen.

    • Das tut mir leid; Herr Schmidt, dass Sie sich übergangen fühlten. Mir ging es in diesen Fall um die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Alle, die sich noch gut bewegen können, weichen dann den Radfahrern schon mal aus, nach dem Motto: “Der Klügere gibt nach.”

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