
Von BundesBürgerInitiative Waldschutz (BBIWS)
„Eine Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 09.06.2020 zu dem Umgang mit Forstwirtschaft in Natura-2000-Gebieten ist ein wunderbarer Erfolg für den Naturschutz in ganz Deutschland.
In einem Präzedenzfall stellte das Gericht klar, dass mit der Ausnahme von begründeten Maßnahmen der Verkehrssicherung keine Baumfällungen ohne eine Verträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) durchgeführt werden dürfen. Breits vor dem Eingriff sind die örtlichen Umweltverbände an der Prüfung zu beteiligen.“ Weiter