Volksbegehren für gute Schulen geht weiter

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Am 02.05. hob der Niedersächsische Staatsgerichtshof den Endtermin für das Volksbegehren für gute Schulen auf.

Die Richter kamen zu der Auffassung, dass der Endtermin erst festgesetzt werden kann, sobald eine rechtskräftige Entscheidung über die Klage gegen die von der Landesregierung nur mit Auflagen erteilte Zulässigkeit des Volksbegehrens getroffen worden ist. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist im Internet abrufbar.

Dadurch können voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2011 weiter Unterschriften gesammelt werden. Bis Mitte April wurden mehr als 217.000 Unterschriften als gültig anerkannt.

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