Versicherungsschutz auch im Urlaub wichtig.

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Verbraucherzentrale-Niedersachsen in Braunschweig

Braunschweig, 19.06.2013 – Der Countdown für die Sommerferien läuft. „Bei den Urlaubsvorbereitungen sollte immer auch an den Versicherungsschutz auf Reisen gedacht werden“, rät Maximilian Gehr, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale in Braunschweig.

Für Reisen ins Ausland ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unverzichtbar. Sie gehört generell mit ins Reisegepäck und ist zudem vergleichsweise günstig. EineJahrespolice kostet für Einzelpersonen nur knapp zehn Euro, Familien müssen selbst bei leistungsstarken Anbietern nur etwa 20 Euro zahlen.

Bei älteren Personen – meist ab 65/70 Jahre – kann sich wegen des Alterszuschlags der Beitrag verdoppeln oder sogar verdreifachen. Für gesetzlich Krankenversicherte ist diese Versicherung ein absolutes Muss. Denn sie übernimmt die eventuell von der eigenen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten, die für eine unvorhersehbare stationäre oder ambulante Heilbehandlung im Ausland anfallen können. Wichtig ist auch die Kostenübernahme für einen medizinisch notwendigen bzw. medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport aus dem Ausland, denn diese Kosten werden von der Krankenkasse grundsätzlich nicht übernommen. So kann ein Rücktransport mit dem Rettungsflieger leicht einen hohen fünfstelligen Betrag kosten. Auch privat Krankenversicherte sollten prüfen, ob ein Rücktransport überhaupt mitversichert ist. Falls nicht, spricht alles für den Abschluss dieser Zusatzpolice.

Für den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung ist es jetzt meist zu spät. Denn diese
Versicherungen können in der Regel nur innerhalb von 14 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Derartige Versicherungen können sinnvoll sein, wenn beispielsweise eine teure Urlaubsreise – gerade auch mit kleinen Kindern – lange im Voraus gebucht wird. Tarife ohne Selbstbeteiligung sind zu empfehlen. Bei Abschluss des Vertrages sollte darauf geachtet werden, ob als Basisleistung nur die Stornokosten vor Reiseantritt versichert sind oder ob zusätzlich auch Leistungen bei einem möglichen Reiseabbruch gewährt werden.

Geht es mit dem Auto auf große Fahrt, kann der Abschluss eines Autoschutzbriefes ratsam sein. Wer im Ausland einen Mietwagen nutzt, sollte sich bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung nach der sogenannten „Mallorca-Klausel“ erkundigen.

Nicht so wichtig und zum Teil überflüssig sind dagegen der Abschluss einer Reisegepäck-, Reise-Haftpflicht- oder Reise-Unfallversicherung.

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