Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat heute ein Verbot der NPD abgelehnt, weil diese Partei derzeit zu klein, zu unbedeutend, zu wenig wirkkräftig sei.
„Die rechtsextreme Partei hätte verboten werden müssen – nicht obwohl sie derzeit sehr klein und bei Wahlen unbedeutend ist, sondern gerade deswegen. (SZ)