Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV: Ein existentieller Erfolg

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Jobcenter, Foto: pixabay

Hartz-IV-Sanktionen: Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine gute Nachricht für alle, die ALG II beziehen. Einen menschenwürdigen Sozialstaat garantiert es aber noch nicht

Wenn die Justiz die Bevölkerung vor der Politik schützen muss, dann ist etwas faul im Sozialstaate Deutschland. Noch vor wenigen Tagen hatte der SPD-Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Sanktionen bei Hartz IV in ihrer bestehenden Form verteidigt: „Zur Menschenwürde gehört auch, dass Menschen sich anstrengen. Sonst wäre das ein bedingungsloses Grundeinkommen.“ Wenn Betroffene die Regeln der Jobcenter nicht einhalten, konnten die Sachbearbeiter bislang die Leistungen für ALG-II-Bezieher zunächst um 30 Prozent, in einem zweiten Schritt um 60 Prozent und als ultimative Machtdemonstration sogar bis auf Null kürzen.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht (BverfG) in Karlsruhe diese Sanktionspraxis für grundgesetzwidrig erklärt. Bei Verstößen gegen die Auflagen seien maximal um 30 Prozent reduzierte Leistungen möglich, mehr nicht. 15 Jahre nach der Einführung durch die rot-grüne Bundesregierung ist damit ein entscheidendes Mittel zur Disziplinierung der Schwächsten in der Gesellschaft substanziell entschärft.

In den vergangenen anderthalb Jahrzehnten wurde statistisch gesehen gegen einen von vier ALG-II-Berechtigten einmal pro Jahr eine Sanktion verhängt. Dabei war schon vor dem Karlsruher Urteil klar, dass viele Sanktionen rechtswidrig sind: 40 Prozent aller Klagen gegen solche Bescheide enden erfolgreich.

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz IV-Sanktionen erklärte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes:

    „Das Bundesverfassungsgericht hat der bürokratischen Massenverwaltung des Hartz IV-Systems heute eine Absage erteilt. Es hat den Menschen wieder mehr in den Mittelpunkt des Verfahrens gestellt. Elementare Bedarfe dürfen nicht wie bisher gekürzt werden, jede Kürzung muss strengen Anforderungen genügen. Das Urteil ist beschämend für die Bundesregierung. Es ist auch ein Ende der Rohrstockpädagogik in der Arbeitsverwaltung. Die Bundesregierung ist nun gefordert, schnellstmöglich gesetzlich ein Hilfesystem zu schaffen, dass das bisherige Sanktionssystem auch über die im Urteil behandelten Fragen hinaus beendet und den Einzelnen in den Mittelpunkt stellt. Der Paritätische fordert die Abschaffung aller Sanktionen. Für den Paritätischen gilt: Hilfe statt Strafe!“

    Mit freundlichen Grüßen!

    Philipp Meinert

    Presse und Redaktion

    Der Paritätische Gesamtverband
    Oranienburger Str. 13-14
    10178 Berlin
    Telefon: 030 24636-339

  2. 15 Jahre nach Einführung von hartzIV. Das ging ja mal „richtig schnell“, da sieht man doch, wo die Prioritäten sitzen.
    Ich habe durchaus Betroffene erlebt, die in dem Zeitraum aufgegeben haben, psychisch krank wurden, Wohnung verloren haben. Hilfe sieht m.E. eigentlich anders aus, zumal die meisten „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ nur eine befristete Beschäftigungsmaßnahme sind, die weder für eine Qualifikation, noch für eine Festanstellung Relevanz hat. Viele Teilnehmer werden 6 Monate beschäftigt, pausieren dann paar Monate, werden wieder 6 Monate in dieselbe Maßnahme gesteckt. So schöne Namen wie „50plus“ und „Wiedereingliederung“ vermitteln ein ganz falsches Bild von der realen Situation. Ich sehe eigentlich seit Jahren immer wieder dieselben Personen beim Kippensammeln.
    Um diese ganzen Beschäftigungsmaßnahmen hat sich eine Art „Industrie“ entwickelt, verschiedene Institutionen wie Volkshoschschule, Kirchen, städtscher Beschäftigungsbetrieb, weitere dritte Träger bieten Beschäftigungstellen mit mehr oder weniger qualifizierter Betreuung und Tätigkeiten an und kassieren „Aufwandsentschädigung“ für jeden Teilnehmer so einer Maßnahme. Da profitieren ganz andere Leute von, als diejenigen, die daran teilnehmen.
    Geprüft, ob das wirklich was bringt wird da nicht, hauptsache ist die Statistik zu bereinigen. Gab ja schon diverse Berichte über solche Machenschaften.

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