Universum Filmtheater Braunschweig beteiligt sich an bundesweiter Aktion „Kino leuchtet.“ am 28.02.21

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Unter dem Titel „Kino leuchtet.” gehen am Sonntag, 28.02.2021 um 19 Uhr in den geschlos­senen Kinos in Deutschland die Lichter an. Auch von außen wird auffällige Beleuchtung die Kinos erstrahlen lassen. Zudem gibt es lokal verschiedene, kleine Aktionen vor Ort und eine gemeinsame Sichtbarkeit der Aktion in den sozialen Netzwerken.

Die Kinos wollen bei dem gemeinsamen Aktionstag unter dem Motto #kinoliebe zeigen, dass sie genauso sehnsüchtig wie ihre Zuschauer*innen darauf warten, die Projektoren wieder einschalten zu dürfen und sich ins Bewusstsein der Politik bringen. Die Kinoverbände AG Kino und HDF Kino unterstützen die Aktion.

Das vielfach ausgezeichnete Programmkino Universum Filmtheater beteiligt sich am kommenden Sonntag zwischen 19 und 21 Uhr an der Beleuchtungsaktion, u.a. mit einer Show von Trailern zu Filmen, die aktuell im Universum anlaufen würden. In der ersten Märzwoche wird es Folgetermine geben. Unter Einhaltung der Verhaltensregeln zum Infektionsschutz möchten wir zusammen mit Ihnen ein Lebenszeichen der Kinobranche genießen!

Volker Kufahl, Geschäftsführer der Universum Kinobetriebs GmbH, formuliert die Erwar­tungen an die niedersächsische Landesregierung:

„Der einzige Weg aus dieser endlos erscheinenden Katastrophe, deren soziale und wirt­schaft­­liche Schäden von Tag zu Tag größer werden, führt über das schnelle und massen­hafte Impfen. Wir fordern daher die Landesregierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Bevölkerung so schnell wie möglich impfen zu lassen. Dafür wäre auch zu prüfen, ob die Landesregierung Impfstoff selbst anschaffen kann, und ob die Versorgung aller Haushalte in Niedersachsen mit kostenlosen Schnelltests einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten kann.

Zweitens wenden wir uns unter Berufung auf Art. 5 Abs 3 Grundgesetz und auf aktuelle wissen-schaftliche Erkenntnisse (Studie der TU Berlin zum Infektionsrisiko in Innenräumen) gegen eine Ungleichbehandlung von Handel, Gastronomie und Kulturbetrieben. Ange­sichts der Tatsache, dass Kulturstätten wie auch die Kinos mit fest installierten Sitzplätzen und Lüftungsanlagen sowie bewährten Hygienekonzepten und einer funktionierenden Kontaktverfolgung als vergleichsweise besonders sicher gelten, wäre es kaum begreiflich und auch rechtlich äußerst fragwürdig, wenn Handel und Gastronomie vor den Kulturorten öffnen dürften.

Drittens fordern wir bei der Öffnung die Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs. Zu rigide Vorschriften und enge Auflagen, zu niedrige Auslastungsgrenzen konterkarieren die Öffnungs-perspektiven. Das bedeutet für die Kinos: Ein freier Platz zwischen Besuchern bzw. Besuchergruppen (bzw. Schachbrettmuster), keine Maskenpflicht am Platz. Kinos sind nachweislich sichere Orte.

Viertens fordern wir ein koordiniertes Vorgehen mit den anderen Bundesländern. Als national funktionierender Markt ist es für die Kino- und Filmwirtschaft zwingend erforderlich, die Wieder­eröffnung nicht unumstößlich an einen regionalen Sieben-Tage-Inzidenzwert oder R-Wert zu koppeln (unbenommen natürlich von lokalen Ausbrüchen). Nur eine bundesweit einheitlich terminierte Eröffnungsstrategie wird die Möglichkeit bieten, den Gästen auch tatsächlich neue Filme präsentieren zu können.“

Unterstützt wird die Aktion von #zurückinskino, einer Initiative von Kinobetreiber*innen zur Sammlung und Adaption kreativer, digitaler und analoger Marketingideen von Kinos für Kinos. Zentraler Hashtag ist #kinoliebe. Zu näheren Informationen siehe: https://zurueckinskino.de/kinoleuchtet/

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