Rechtliche Sonderregelung für Atommüll aus Asse II nötig
Der Asse II-Koordinationskreis plädiert dafür, den Widerspruch zwischen dem Erfüllen von Atommüll-Endlagerbedingungen und dem Minimierungsgebot des Strahlenschutzgesetzes durch eine neue Gesetzgebung aufzulösen.
Der Bundestag hat bekanntlich 2013 beschlossen, dass der Atommüll aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden soll, weil er unten nicht langfristig sicher gelagert werden kann. Aus dem Auftrag zur Rückholung ergeben sich aber bisher ungelöste Folgefragen.
Der Asse II-Koordinationskreis unabhängiger Bürgerinitiativen bittet nun die beteiligten Ministerien, Behörden und den Bundestag, sich dieses gesetzgeberischen Problems anzunehmen. Beim Antrittsbesuch in der Asse von Umweltministerin Schulze am 07.02.2019 konnte ein entsprechendes Schreiben persönlich ihr und Landesumweltminister Lies sowie dem Betreiber der Schachtanlage Asse II und der zuständigen Aufsichtsbehörde übergeben werden.
Brief an Umweltministerin Schulze und andere
Briefübergabe, Foto: Asse II Koordinationskreis