Studierende werden im Stich gelassen

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Studieren in Zeiten der Corona-Krise ist geprägt von vielen Unsicherheiten. Nicht nur die Frage nach dem nächsten Prüfungszeitraum und der Präsenzlehre, gerade die soziale Frage brennt den Studierenden unter den Nägeln, wie die Miete oder die nächste Mahlzeit gezahlt werden soll.

Viele Studierende in Niedersachsen werden in Folge der Corona-Krise entlassen oder können nicht arbeiten. Besonders der Minijob-Sektor ist stark betroffen, hier fehlt jegliche soziale Absicherung. Nicht nur die Hochschulen entlassen studentische Hilfskräfte (z.B. Uni Vechta), auch viele Studierende arbeiteten bisher in der Gastronomie und Hotellerie. Hinzu kommt die seit Jahren vernachlässigte Bafög Reform, noch nicht einmal erhalten 18 % der Studierenden BaföG. MiniJobber sind derzeit nicht in den Plänen für das Kurzarbeitergeld vorgesehen, Studierende von den Sozialleistungen ausgeschlossen, daher ist nun die Politik gefordert: Denn die Politik spannt momentan einen Rettungsschirm für die Wirtschaft – für die Studierenden gibt es noch keinen Plan.

Die Studierendenwerke haben die Problematik erkannt und versuchen nun, die Studierenden zu unterstützen, die es geschafft haben, einen Platz im Wohnheim zu bekommen. Die Kabinette im Bund und im Land hingegen haben sich noch nicht um eine Lösung der problematischen Situation bemüht. Die Studierenden können bisher nicht absehen, wie es für sie finanziell weitergeht. Laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes arbeiten 68% der knapp 2,9 Millionen Studierenden während der Vorlesungszeit (2016). Diese 68% sind auf das Geld aus ihrem Nebenverdienst zum bestreiten ihres Lebensunterhalts angewiesen. Im Minijob Sektor werden Studierende durch die Corona-Krise kurzerhand entlassen. Zum Beispiel werden im Gastronomiebereich bereits Arbeitsverträge ab April ausgesetzt oder nicht verlängert. Die finanzielle Not der Studierenden wird dadurch verstärkt, dass auch ihre Eltern sie in der aktuellen Situation nicht unterstützen können, da sie selbst von ähnlichen finanziellen Problemen (Kurzarbeitergeld) betroffen sind. Aus diesem Grund muss jetzt vom Bund und vom Land eine schnelle und unbürokratische Hilfe her, da die wenigsten Studierenden Überbrückungskredite von den Banken bekommen. Das gilt besonders für ausländische Studierende, da diese keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben und darüber hinaus noch weitere Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihres Lebensunterhalts haben, ganz zu schweigen von aufenthaltsrechtlichen Schwierigkeiten.

Deshalb fordern wir einen Rettungsschirm für Studierende, welche sich aufgrund wegfallenden Einkommens in einer finanziellen Notlage befinden, benötigen wir:

Es muss vom Bund an Studierende eine Soforthilfe im Umfang von bis zu 2500 Euro vergeben werden. Die Auszahlung muss ohne Bedürftigkeitsprüfung stattfinden.

Bei der nachträglichen Feststellung der Bedürftigkeit übernimmt der Bund die Kosten der Überbrückungszahlung. Im Nicht Bedarfsfall wandelt sich die Überbrückungszahlung in einen zinslosen Kredit um, der mit Ablauf von 10 Jahren fällig wird. Die Finanzierung erfolgt über die Umwidmung von nicht ausgeschöpften BAföG bzw. Deutschlandstipendium Mitteln. Für die nachträgliche Bedürftigkeitsprüfung, welche sich am BAföG Höchstsatz orientiert, müssen beigebracht werden:

● Immatrikulationsbescheinigung

● Nachweis der eigenen Einkommenseinbußen oder der Einkommenseinbußen des*der Unterhaltspflichtigen / Unterhaltsfreiwilligen

Wir schlagen vor, dass eine Ausschüttung des Geldes unkompliziert per Online- Verfahren über die KfW abgewickelt wird. Das System muss spätestens bis zum 30.3. voll funktionsfähig sein, damit betroffene Studierende Anfang April ihre laufenden Kosten bezahlen können.

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