Soll der Aufsichtsrat bei diesen Millionenverlusten entlastet werden?

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Normalerweise ist es eine Formsache. Die Entlastung der Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften ist kein politisches Thema. Warum eigentlich nicht? Diese Frage ist zumindest dann berechtigt, wenn anscheinend falsch informiert und das Wissen falsch in den Rat getragen wird. So bei der Stadtbad GmbH.

Zumindest beim Geschäftsführer und beim Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtbad GmbH, erwartet die Bevölkerung eine kompetente und sachkundige Führung. Doch im Jahresabschluss wird festgestellt, dass der Bilanzverlust statt wie geplant 6,25 Mio. nunmehr 8,40 Mio. betrage. Das vorgesehene Minus-Budget wurde somit also noch einmal um 2,15 Mio. „überschritten“… Das teilt der Oberbürgermeister in einer Beschlussvorlage mit, und empfiehlt dem Finanzausschuss sowohl eine Entlastung des Aufsichtsrates, also auch des Vorsitzenden Herrn Graffstedt (SPD) und der Geschäftsführung (Herr Scharna) für das Geschäftsjahr 2015. Warum sollen die entlastet werden, denn die beiden haben doch uns Bürgern hauptsächlich das Spaßbaddesaster eingebrockt und gegen zahlreiche warnende Rufe und einer aufwändigen Bürgerbefragung durchgepeitscht. Die sind doch verantwortlich, oder etwa nicht?

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