Pressefreiheit am Tag des Grundgesetzes eingeschränkt?

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– Linksfraktion fordert Aufklärung

„Die Pressefreiheit ist eines der höchsten Güter der Demokratie und falls diese in Braunschweig eingeschränkt wurde, muss das lückenlos aufgeklärt werden“, betont Udo Sommerfeld, Vorsitzender der Linksfraktion. „Es darf nicht unbeachtet bleiben, wenn ein über die Stadtgrenzen hinaus bekannter und gewalttätiger Neonazi als Ordner eingesetzt wird und die Polizei die Presse an der Durchführung ihrer Arbeit hindert.“

Ausgerechnet am Tag des Grundgesetzes, am 23. Mai 2020, fand eine Veranstaltung der rechtsradikalen Kleinstpartei „Die Rechte“ auf dem Braunschweiger Burgplatz statt. Als Ordner, durch eine Ordnerbinde gut gekennzeichnet, wurde der seit Jahren aktive und gewalttätige Neonazi Pierre B. eingesetzt. B. ist in Braunschweig unter anderem dafür bekannt, dass er zwei Schüler des Gymnasiums „Neue Oberschule“ auf dem Schulhof angegriffen hat, die anschließend mit einem doppelten Kieferbruch bzw. mit einer Gehirnerschütterung im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Im Rahmen der Veranstaltung bedrohte B. ein Kamerateam der Sendung „Panorama. Statt die Pressefreiheit zu sichern, soll anschließend die Polizei die Berichterstattung auf dem Burgplatz untersagt haben.

„Bereits der Einsatz von B. als Ordner hätte aufgrund des niedersächsischen Versammlungsgesetzes untersagt werden müssen. Dass anschließend noch die Pressefreiheit unterlaufen worden sein soll, kann unsere Fraktion nicht tatenlos hinnehmen“, so Sommerfeld weiter. „Dieser Vorfall zeigt – leider nicht zum ersten Mal – die mangelnde Konsequenz von Polizei und Versammlungsbehörde im Umgang mit rechten Gewalttätern.“

Diese Inkonsequenz will die Linksfraktion nicht so stehen lassen. „Mit einer Anfrage werden wir diesen Vorgang im Verwaltungsausschuss thematisieren und zukünftig ein konsequentes Handeln einfordern“, schließt Sommerfeld.

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