PM: LINKE will Flohmärkte retten

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Zur Sitzung des heutigen Verwaltungsausschusses wird von der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass gewerbliche Sonntagsflohmärkte ab 2018 grundsätzlich nicht mehr zulassen werden sollen. Bei der Zulassung von Ausnahmen soll ein strenger Maßstab angelegt werden. Grundlage dieses Beschlusses ist eine Entscheidung des OVG Lüneburg vom 21.04.2017 (7 ME 20/17) über die grundsätzliche Unzulässigkeit von gewerblichen Floh- und Trödelmärkten an Sonn- und Feiertagen. Aus dieser Entscheidung kann aber nach Ansicht der Linksfraktion im Rat der Stadt Braunschweig kein generelles Verbot von Sonntagsflohmärkten abgeleitet werden. Daher hat DIE LINKE. zur Ratssitzung in der kommenden Woche den Dringlichkeitsantrag gestellt, dass die Stadtverwaltung die Rechtslage erst eingehend prüfen soll. Bis zum Abschluss der Prüfung sollen Floh- und Trödelmärkte weiterhin zugelassen werden.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Linksfraktion im Rat der Stadt Braunschweig, Udo Sommerfeld: „Wir halten nichts von vorrauseilendem Gehorsam. Für uns sind Flohmärkte ein Kulturgut mit zehntausenden Besuchern. Ihnen wollen wir keine Steine in den Weg legen. Daher empfehlen wir der Stadtverwaltung, den Sachverhalt eingehend zu prüfen und von der zukünftigen Landesregierung erwarten wir ein Gesetz, das die Durchführung von Flohmärkten rechtssicher macht.“

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