NGG fordert mehr Zoll-Kontrollen bei Hoteliers und Gastronomen in Braunschweig

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Die dunkle Seite einer Branche: In vielen Kneipen, Restaurants und Hotels wird noch immer der Mindestlohn unterlaufen. Die Gewerkschaft NGG fordert mehr Betriebskontrollen durch den Zoll.

Braunschweiger Zoll überprüfte 239 Betriebe im Gastgewerbe

Sie kommen unangemeldet und machen nicht viel Federlesen: Wenn Beamte des Zolls Betrieben in Braunschweig eine Visite abstatten, kann es für Unternehmer ungemütlich werden – vorausgesetzt, sie nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau. Im vergangenen Jahr kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Braunschweig in der Region insgesamt 1.210 Firmen auf Schwarzarbeit, Sozialbetrug und auf die Einhaltung von Mindestlöhnen. Damit verbleibt die Zahl der Kontrollen auf demselben Niveau wie im Vorjahr. Dabei nahmen die Zöllner genau 239 Betriebe des Gastgewerbes ins Visier (plus acht Prozent gegenüber 2017). In 31 Fällen – und damit in fast jedem achten Hotel, Imbiss oder Restaurant – deckten sie einen Mindestlohnverstoß auf. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen-Harz beruft sich hierbei auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne).

Die Tatsache, dass viele Unternehmen es immer noch wagen, gegen geltende Mindestlöhne zu verstoßen, macht, so die NGG, eines deutlich: „Der Zoll muss mehr und intensiver kontrollieren – gerade auch in der Gastronomie. Beim Thema Mindestlohn zeigt sich, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle besser ist. Je höher das Risiko für schwarze Schafe ist, bei illegalen Praktiken überführt zu werden, desto seltener setzen sie auf Tricksereien“, betont Derer. Der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf mehr als 10.000 Beamte aufzustocken, sei ein „wichtiger Schritt“. Derzeit sei die FKS von dieser Zielmarke aber noch weit entfernt. Nach Informationen der NGG waren bundesweit zuletzt lediglich 6.600 Planstellen für Kontrolleure besetzt – 140 davon beim Hauptzollamt Braunschweig.

„Damit der Zoll bei seinen Kontrollen aber überhaupt fündig werden kann, müssen die Arbeitszeiten in den Betrieben genau erfasst werden. Bei Schummeleien mit den Stundenzetteln können die Beamten gegen den Arbeitgeber ermitteln – und geprellte Löhne zurückfordern“, erklärt Katja Derer. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai müssen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig systematisch dokumentieren. Im Gastgewerbe wurde bereits mit dem gesetzlichen Mindestlohn eine Aufzeichnungspflicht der geleisteten Stunden eingeführt. Die NGG hatte sich dafür gegen den Widerstand der Arbeitgeber stark gemacht.

Foto: NGG

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