Betrifft: Ihre Rede auf der Demonstration am 20. Januar auf dem Schlossplatz
Sehr geehrter Herr Dr. Kornblum,
Ich zitiere aus Ihrer Rede vor mindestens 15000 Menschen auf dem Schlossplatz:
„Wir werden diesmal nicht wegsehen, wenn die Faschisten unsere Nachbarn bedrohen“, setzte Kornblum seine Rede fort. Man solle mit allen Mitteln des Grundgesetztes gegen diejenigen vorgehen, die die Menschenwürde mit Füßen treten und die freiheitliche Demokratie angreifen.“ Dies bedeutet m.E., dass Sie auch in den eigenen Reihen (Stadtverwaltung und SPD-Mitglieder) die Augen nicht verschließen sollten. Antirassismus und Antifaschismus bezieht sich eben nicht nur auf politische Gegner. Da Sie einschlägige juristische Erfahrung haben, sollten Ihnen die Maßnahmen geläufig sein, die im Falle von Rassismus ergriffen werden müssen, dies würde auch den eigenen Ansprüchen der Stadtverwaltung in Bezug auf Diskriminierung entsprechen. Zudem haben Sie eine Sorgfaltspflicht gegenüber Mitarbeitern. Daher möchte ich wissen, warum bisher keinerlei disziplinarische Aufarbeitung seitens der Stadtverwaltung gegen einen leitenden Mitarbeiter erfolgt ist, der 2019 eine Angestellte verbal rassistisch angriff und dafür auch einem Strafbefehl zugestimmt hat, somit die Tatsache des Vorfalls unstrittig ist.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
PS.: Da es für mich eine Frage von öffentlicher Bedeutung ist, setze ich diverse Adressaten in CC.
Mit freundlichem Gruß
Michael Beck
(Hervorhebung durch die Redaktion)