Konflikt zwischen Gewerbe und Natur nicht gelöst

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Ein interkommunales Gewerbegebiet zwischen Scheppau und Schandelah, direkt am Autobahnkreuz Wolfsburg/Königslutter, soll In Kooperation mit den Landkreisen Wolfenbüttel und Helmstedt sowie den kreisfreien Städten Braunschweig und Wolfsburg entwickelt werden. Die Planung einer Machbarkeitsstudie wurde bereits in den beteiligten Gremien der Kommunen beschlossen. Sie soll als Entscheidungsgrundlage für Realisierungsmöglichkeiten des Gewerbestandortes dienen. Alle Grünen Fraktionen in den betroffenen Kommunen haben die geplante Machbarkeitsstudie abgelehnt.

Der Regionalverband hat zur Sicherung und Entwicklung von Industrie – und Gewerbeflächen in der Region ein Konzept zu regionalbedeutsamen Gewerbestandorten (KOREG, 2020) im Verbandsgebiet erarbeitet. In diesem Gutachten ist diese Fläche als Potenzialfläche enthalten, mit dem Hinweis auf fehlende Schienenstrecke und ÖPNV-Anbindung.

Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Regionalverband Großraum Braunschweig die Verbandsverwaltung gefragt, wie sie die verkehrliche Anbindung an das interkommunale Gewerbegebiet einschätzt und welche Konflikte sie zwischen den ausgewiesenen Nutzungen Natur und Landschaft sowie Erholung und einem potenziellen Gewerbegebiet an diesem Standort sieht.

„Aufgrund der Größe der Gewerbefläche von ca. 186 ha sollte nicht nur ein Autobahnanschluss ausschlaggebend für die Planung eines solch großen Gewerbegebietes sein. Es sollte nach attraktiveren, bereits verkehrlich angebundenen Flächen im Verbandsgebiet geschaut werden, die bessere Voraussetzungen baulicher Art für ein Gewerbegebiet erfüllen.“ sagt Dr. Frank Schröter, Fraktionsvorsitzender der Grünen Regionsfraktion.

Auch die Antwort der Verbandsverwaltung macht deutlich, dass hier eine gesamtheitliche verkehrliche Betrachtung in Bezug auf die Erreichbarkeit aller Verkehrsmittel für eine Beurteilung des Gewerbestandortes notwendig ist. Vor allem eine schienengebundene sowie auch radverkehrliche Anbindung des Gebietes wird derzeit finanziell und zeitlich als aufwendig und schwierig umsetzbar eingeschätzt. Dr. Schröter weist darauf hin, dass diese Aspekte Bestandteile der Machbarkeitsstudie sein müssen.

Im aktuellen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP 2008) ist der Bereich für raumordnerische Funktionen siedlungsnahe Erholung festgelegt. Die gutachterliche Empfehlung aus dem Freiraumentwickungskonzept (FREK, 2020) stellt für den Bereich den Vorbehalt Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Vergrößerung des Waldanteils vor. Das aktuelle RROP ist zurzeit noch in Bearbeitung, wird voraussichtlich Ende 2021 von der Verbandsversammlung beschlossen.

Bei der Neuaufstellung des RROP 3.0 plant die Verbandsverwaltung die Festlegung der Potenzialflächen aus dem KOREG als Vorbehaltsgebiet „Industrielle Anlagen und Gewerbe“. Hier werden alle Potenzialflächen geprüft und mit den Belangen des FREK abgewogen. Weitere Festlegungen können sich im weiteren Aufstellungsprozess des RROP ergeben. Nicole Wockenfuß ergänzt „Eine Festlegung der Fläche als „Vorhaltsgebiet Industrielle Anlagen und Gewerbe“ wurde noch nicht getroffen. Unter ökologischen Gesichtspunkten ist dieser siedlungsnahe Naturraum zu schützen. Andere bereits versiegelte und verkehrlich angebundene Flächen sollten als potenzielle Gewerbestandorte genutzt werden.“

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