Kommentar von Helmut Kramer zum Urteil des Bundesfinanzhofs zu ATTAC

0
Dr. Helmut Kramer nach der Preisverleihung zum "Fritz Bauer-Preis" in der Gedenkstätte gegen Nazi-Terror in Köln. Foto: Uwe Meier

Der Bundesfinanzhof hat ein wichtiges Urteil gesprochen – zum Nachteil engagierter Bürger und zum Schaden der Demokratie. Mit seiner Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) dem Verein Attac endgültig den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt.

Worum ging es: Im Unterschied zu Parlamentariern – man denke hier an Bundestagsabgeordnete, die die Herkunft großer Spenden oft verschleiern können – ist die Möglichkeit, Spenden an gemeinnützige Vereine steuerlich absetzen zu können, sehr eng begrenzt, nämlich auf die Liste in § 52 der Abgabenordnung: Danach gelten als förderungswürdig und damit als gemeinnützig das Schachspiel, der Amateurfunk, der Hundesport und die Bienenzucht. Aber nicht die Förderung einer streitigen und streitbaren Demokratie. Auch nicht der Wunsch nach höheren Mindestlöhnen und besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege oder für einen sozialökologischen Umbau in der Wirtschaft.

Anstelle verfassungsmäßige Zweifel an der genannten Liste anzumelden, hat der BFH jetzt dem globalisierungskritischen Verein Attac den Status der Gemeinnützigkeit aberkannt: Die Forderung nach einer Transaktionssteuer (mit der das ständige Kreuz und Quer um den Erdball des minutenschnell herumströmenden und z. B. die klimaschädliche Wirtschaft beeinflussenden Großkapitals etwas abgebremst werden könnte) ist nach Meinung des BFH ein rein politisches Ziel. Ein solches Ziel sei allein Sache der Parteien.

Aus dieser Sicht dient auch die Förderung der politischen Bildung nicht dem Nutzen der Gesellschaft. Jedenfalls nach Meinung des BFH reicht es dafür völlig aus, dass es eine Bundeszentrale für politische Bildung gibt.

Die Lebenslüge des Obrigkeitsstaats

Hinter der Geringschätzung der Förderung der politischen Bildung steckt die in Deutschland traditionelle Vorstellung, dass politisches Engagement etwas Anrüchiges ist, im Unterschied etwa zum Interesse an Kunst und Musik, so dass der Bürger sich in die Politik nicht einmischen sollte. Schon Goethe, selbst politisch sehr interessiert und zeitweise engagiert, mokiert sich in Faust in der Szene „Auerbachs Keller“ darüber, wie die Leipziger Studenten grölten: „Politisch Lied, ein garstig Lied“.

Das Stärkste und bis heute absolut treffende Verdikt zu dem Ideal eines unpolitischen Bürgers kam aus dem Mund des viel zitierten Gustav Radbruch: Er sprach von der „Lebenslüge des Obrigkeitsstaats“. (Gustav Radbruch, Handbuch des deutschen Staatsrechts, Bd. 28, 1930, S. 829). Siehe auch SZ vom 11.01.2018.

Bürger sollten sich nicht in die Politik einmischen. Besser kungeln die Politiker alles unter sich aus. Leider geht das allzu oft auf Kosten der Bürger und zum Nachteil der Demokratie.

Die Illusion von der politischen Enthaltsamkeit

Die Vorstellung von der Überparteilichkeit des Staats wurde im Militär selbst unter Hitler gepflegt. In der Illusion, das Militär sei unpolitisch (§ 34 Wehrgesetz von 1933 verbot sogar die Zugehörigkeit zu politischen Vereinen, damit auch zur NSDAP) verlockte viele Militärbegeisterte, sich zur Wehrmacht zu melden und dann eine Offizierskarriere zu machen. Darauf berief sich bei der Entnazifizierung der Braunschweiger Justiz Dr. Hans Meier-Branecke, der bald eine Schlüsselposition im Unrechtssystem der Wehrmachtkriegsgerichtsbarkeit einnahm und nach 1945 ranghöchster Strafrichter in Braunschweig wurde.

Politische Bildung in Niedersachsen klein geschrieben

In ihrer Geringschätzung der politischen Bildung hat das Establishment der niedersächsischen Landesregierung im Jahr 2004 die dortige Landeszentrale für politische Bildung aufgelöst. Dann gab es in Niedersachsen offiziell überhaupt keine politische Bildung mehr. Zwar wurde im Jahr 2017 eine neue Landeszentrale für politische Bildung gegründet. Diese ist aber nur noch ein Schatten der Vorgängerinstitution.

Die Vorstellung, unpolitisch und mit gutem Gewissen zu handeln, ermöglichte den Militärjuristen der NS-Zeit, viele Todesurteile zu sprechen und Grundsatz-Entscheidungen zu treffen, die im Angriffskrieg gegen Sowjetrussland alle Juden und die russische Zivilbevölkerung zum Freiwild von Waffen-SS und Wehrmacht machten (Stichwort: Barbarossa-Kriegsgerichtsbarkeitserlass vom Juni 1942 unter Mitwirkung des Oberkriegsrichters Werner Hülle, nach 1945 erst Richter am Bundesgerichtshof, dann Präsident des OLG Oldenburg

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.