Abwasserprozesse vor dem OLG: Pressemitteilung und Reaktionen

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Pressemitteilung des OLG: Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 24. September 2013 – 9 LB 22/11, 9 LB 23/11, 9 LB 24/11, 9 LB 25/11 – darüber entschieden, ob die Erhebung von Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch die Stadt Braunschweig in den Jahren 2005 und 2006 rechtmäßig erfolgt ist. 

Braunschweiger Zeitung: Stadt unterliegt im Abwasser-Streit. Von Bettina Thoenes: Oberverwaltungsgericht hob Gebührenbescheide der Kläger für die Jahre 2005 und 2006 auf.

Neue Braunschweiger: Bescheide sind aufgehoben. Bibs ging erfolgreich in Berufung.Von Marion Korth, Braunschweig. Die Stadt hat ihre Hausaufgaben nicht richtig gemacht – so lässt sich das Ergebnis der Berufungsverhandlung gestern vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg wohl zusammenfassen.

Stadt Braunschweig: Rosenbaum mit Klage wegen Abwasserprivatisierung endgültig gescheitert.
Urteil OVG: Stadtverwaltung muss wegen Formfehlern neu bescheiden

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