Keine bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr!

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bewaffnete Drohne Foto: Pixabay

Ein Artikel des Friedenszentrum Braunschweig e.V.:

KEINE BEWAFFNETEN DROHNEN! 

AUFKLÄRUNGS- UND AKTIONSMONAT NOVEMBER 2021
Aufruf der Drohnen-Kampagne anlässlich der Koalitionsverhandlungen  

Während der Koalitionsverhandlungen ruft die Friedensbewegung zu einem dezentralen Aufklärungs- und Aktionsmonat im November 2021 auf!
— gegen die Terrorisierung und Ermordung durch Drohnen!
— gegen die Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr!
— für internationale Kontrolle und Ächtung von Killer-Drohnen!

Wir fürchten, dass sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP auf eine Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr im Koalitionsvertrag einigen werden. Falls bewilligt, könnten fünf durch Airbus 2018 geleaste israelische Heron TP Drohnen bald im Einsatz der Bundeswehr sein. Allein schon der Einsatz der deutschen „Killer“-Drohnen terrorisiert die Bevölkerung im Einsatzgebiet! 

Bewaffneten Drohnen sollen dem Schutz deutscher Soldat*innen bei Auslandseinsätzen dienen ? 

-Es mutet unseres Erachtens ein wenig merkwürdig an, dass ein solcher Beschluss unmittelbar nach dem offensichtlichen Scheitern eines solchen Einsatzes in Afghanistan gefasst werden soll; im Widerspruch zu allen Erfahrungen, die mit dem Einsatz von entsprechenden US-Drohnen dort gemacht worden sind.

– Soll ein ganz offensichtlich untaugliches Instrument zum „besseren Schutz“ deutscher Soldat*innen nun auch hierzulande angeschafft werden, um beispielsweise in Mali „mit Erfolg“ eingesetzt zu werden?  

-Geradezu zynisch muss es allerdings wirken, wenn Einsätze wie der in Afghanistan mit „humanitären“ Zwecken begründet werden! – US-Regierungsdokumenten zufolge haben US-Drohnen in Afghanistan bis zu 90 % unschuldige Zivilisten getötet. 

-Bewaffnete Drohnen sind ein Indiz dafür, dass sich hier ein Kriegführungsmodell durchsetzt, das sich auch von den letzten noch verbliebenen Normen einer „zivilisierten“ Kriegführung verabschiedet: Diese Waffen wurden und werden für „extralegale“ Tötungen von Personen eingesetzt, die – wie der Name schon sagt – ohne ordentliches Gerichtsverfahren und damit auch ohne Schuldermittlungsverfahren liquidiert werden. 

-Sie verletzen das Humanitäre Völkerrecht. – Dieses besagt, dass Kriegshandlungen nur zulässig sind in den Grenzen der völkerrechtlichen Vereinbarungen. Diese Vereinbarungen schützen insbesondere auch Zivilpersonen! – Ein Angriff auf diesen geschützten Personenkreis ist unzulässig und stellt nach entsprechender Definition ein Kriegsverbrechen dar! – Eine Inkaufnahme von sogenannten Kollateralschäden ist unseres Erachtens ein solches!

Das Friedenszentrum Braunschweig schickte Mahnungen mit unserer eindeutig ablehnenden Haltung an Abgeordnete des Bundestages. Erfreulicherweise gab es einige positive Rückmeldungen. Wenig erfreulich sind dafür die Entwicklungen bezüglich der Bewaffnung von Drohnen in der SPD. Der Abschlussbericht einer Projektgruppe, die die Position der Partei zum Thema klären sollte, lässt erahnen, dass sich die SPD für eine Bewaffnung von Drohnen öffnen wird. Der Bundessprecher Marius Pletsch hat für die Informationsstelle Militarisierung (IMI) den Bericht genauer unter die Lupe genommen.

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