Harte Maßnahmen gegen Seebrücken-Aktion in Braunschweig? BIBS-Fraktion verlangt Aufklärung

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Sind Braunschweiger Polizei und Feuerwehr bei einem Einsatz gegen die Aktion der Seebrücke am 05.04.2020 zur Erinnerung an die dramatische Lage der Geflüchteten in griechischen Flüchtlingslagern über das Ziel hinausgeschossen?

Das Braunschweiger Internetportal „news38.de“ jedenfalls titelt: „Braunschweig: Entsetzen über Polizei-Einsatz – DAFÜR rückten die Beamten aus“, siehe hier.

Die BIBS-Fraktion bittet die Verwaltung in einer Anfrage, darüber Auskunft zu geben, ob die in dem Artikel genannten Ordnungswidrigkeitsanzeigen auf Grund des Verstoßes gegen „eine nicht genehmigte Sondernutzung der öffentlichen Flächen“ durch „das Kleben von Plakaten in Fußform“ wirklich in die Wege geleitet wurden.

Nach Angaben der Seebrücke und des Sprechers des Bündnis gegen Rechts hätten im Rahmen der deutschlandweiten Aktion auch in Braunschweig Aktive mit Kreide Sprüche und Forderungen u.a. auf den Platz der Deutschen Einheit gemalt. Die Feuerwehr rückte aus und die Polizei nahm offenbar Personalien auf und schrieb Anzeigen, die nun – so news38 – von der Stadt geprüft würden.

„Die Stadt sollte schnell erklären, ob es sich um ein Missverständnis handelt“, erklärt BIBS-Fraktionsvorsitzende Astrid Buchholz. „Selbst wenn die Aktiven mit ihrem Anliegen gegen die Auflagen im Rahmen der Corona-Bekämpfung verstoßen haben, sollte man hier genauso entspannt verfahren wie laut Bericht der Braunschweiger Zeitung vom 06.04.2020 bei einem Open-Air-Konzert im Wabeviertel („Gliesmarode: Rausschmeißer sorgt für Tränen in den Augen“).

Nach Angaben des Artikels hätte die Polizei dort „nach rund eineinhalb Stunden“ die auf die Kreuzung gekommenen, tanzenden und feiernden Anwohner und Familien „sehr nett“ gebeten, „Schluss zu machen“. Danach hätte der DJ sogar noch ein weiteres Lied für die an der Kreuzung Versammelten auflegen dürfen. So muss es sein: Da diese Versammlung von den Anwohner*innen unter Einhaltung des gebührlichen Abstandes ablief, ist nichts dagegen einzuwenden und das Verhalten der Polizei lobenswert.

Mit Blick auf die Anschuldigungen im Falle der Seebrücken-Aktion sollte die Verwaltung die offenbar zur Prüfung eingegangen Ordnungswidrigkeiten schnell zu den Akten legen. Sonst würde sich der Verdacht aufdrängen, dass mit Blick auf die Flüchtlingssituation nicht neutral vorgegangen, sondern mit zweierlei Maß gemessen wird“, so Buchholz abschließend.

Zudem unterstützt die BIBS-Fraktion den Vorstoß der Landtagsgrünen, für Niedersachsen in der Coronakrise ein einheitliches Vorgehen bei der Genehmigung von Versammlungen in Niedersachsen zu gewähren. So wurde in Göttingen beispielsweise die Seebrücken-Aktion genehmigt, während in anderen Niedersächsischen Städten wie Hannover und Braunschweig Demonstrationen grundsätzlich untersagt wurden.

Mahnwachen und Demonstrationen unter Einhaltung des Infektionsschutzes sollten wie in Göttingen und anderen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen) in engen Grenzen genehmigt werden, auch wenn dies zunächst aufwendig erscheint. Denn das Versammlungsrecht ist gerade in Deutschland ein so hohes Gut, dass nur unter sehr besonderen und schwerwiegenden Gründen (wie nun angesichts der Corona-Pandemie) eingeschränkt werden darf.

An dieser Stelle sollte die Corona-Verordnung von der Landesregierung nachgebessert werden.

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