Gemeinsam für den Schutz von Frauen vor Gewalt!

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Osnabrück, 26.03.2021. Der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter Niedersachsen e. V. bezieht eindeutig Stellung gegen den Rücktritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention – einem internationalen Abkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt.

„Ich bin empört, wütend und entsetzt über den Austritt der Türkei und die dahinter zu vermutenden Gründe. Für Frauen und Betroffene aus der Türkei tut es mir unendlich leid“, betont Hiam Stülten, 1. Vorsitzende des VAMV Niedersachsen.

Die Europarats-Konvention von 2011 ist das Ergebnis von jahrelangen Bemühungen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft wird. Der Schritt der Türkei ist ein vernichtendes Signal für die Hoffnungen und Rechte von türkischen Frauen. Im Jahr 2019 wurden in der Türkei 474 Frauen von Männern getötet, wobei die Dunkelziffer wahrscheinlich noch höher ist. Zu Zeiten von Corona und Kontakt- sowie Ausgangssperren sind Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, fast schutzlos.

Die Türkei muss ihrer internationalen Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nachkommen und somit den Schutz und die Sicherheit der Bürger/-innen und damit insbesondere auch von Frauen garantieren. Das Recht von Frauen auf Anerkennung,
Unversehrtheit und Leben sind Aspekte, die jeder Staat uneingeschränkt gewährleisten muss.

Auch in Deutschland ist es noch ein weiter Weg, bis Gewalt gegen Frauen erfolgreich bekämpft werden kann.

Unter anderem aufgrund der Tatsache, dass ein Teil der Frauen, die Mitglied im VAMV sind oder dort beraten werden, selbst Betroffene von Gewalt und häuslicher Gewalt sind / waren, ist es eine große und vordringliche Aufgabe des VAMV sich auf allen Ebenen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu engagieren. Dabei sollen Aktionen für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gefördert, unterstützt und umgesetzt werden.

„Gemeinsam sind wir lauter“ ruft Hiam Stülten, 1. Vorsitzende des VAMV Niedersachsen, alle auf, sich gegen Gewalt an Frauen auszusprechen und einzusetzen.

Geschlechtergerechtigkeit und Gewaltschutz sind nicht verhandelbar – weder in Deutschland, in der Türkei, in Europa noch weltweit.

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