Für Klimaschutz auf der Straße: Verwerflich oder verantwortungsbewusst?

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Räumung einer Straßenblockade auf dem Bohlweg

Von Edmund Schulz, Letzte Generation

Am Mittwoch, 26.02.25 finden im Amtsgericht Braunschweig gleich zwei Prozesse gegen Klimaaktivistinnen der Letzten Generation statt. Angela und Alice wird Nötigung vorgeworfen. Sie wollten ihr Versammlungsrecht wahrnehmen, um die Aufmerksamkeit auf die auf uns zu rasende Klimakatastrophe zu lenken.

Angela (29, Promotionsstudentin) nahm am 14.07.23 an einer Versammlung auf der Konrad-Adenauer-Straße teil, um gegen Gesetzesbrüche der Bundesregierung zu demonstrieren. Es fanden zeitgleich 36 solcher Proteste statt, bei der Masken von Volker Wissing , Olaf Scholz und Robert Habeck getragen wurden. Verkehrsminister Wissing hätte an diesem Tag – gemäß Klimaschutzgesetz – ein Sofortprogramm veröffentlichen müssen, da der Expertenrat für Klimafragen (ERK) seine bisherigen Maßnahmen als vollkommen unzureichend bewertet hatte. Der aktuelle Bericht des ERK vom 05.02.25 besagt zudem, dass die Emissionen im Verkehrssektor nicht nur die Ziele verfehlen, sondern seit 2021 sogar angestiegen sind.


Alice (32, Studentin der Sozialen Arbeit) hat am 28.11.22, wie sie es nennt, „zivilen Widerstand auf dem Bohlweg geleistet“. Sie hat sich den Protesten der Letzten Generation angeschlossen, weil sie sich um die Zukunft ihrer vier Kinder und zukünftiger Generationen sorgt, denn es hänge davon ab, „wie wir uns und wie die Politiker:innen sich JETZT entscheiden.“ Mit ihrem „zivilen Widerstand“ forderte sie die Politik dazu auf: „JETZT mehr Umwelt- und Klimaschutz zu betreiben, denn die Zeit rennt und die Politik pennt.“ Gefordert wurden ein Tempolimit von 100 km/h und der Erhalt des 9-Euro-Tickets für Bus und Bahn.

Wie Untersuchungen von Green Legal Impact zeigen, werden Klimaproteste wie Straßenblockaden häufig mit standardisierten Strafen belegt, ohne die notwendige Prüfung der Verhältnismäßigkeit und Verwerflichkeit im Einzelfall. In einer funktionierenden Demokratie sei es entscheidend, die Versammlungs-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu schützen. Es sei nicht grundsätzlich so, dass solche Proteste die Bedingungen der Nötigung erfüllen. Beispielsweise wurde Lina Johnson, Pressesprecherin der Letzten Generation, am 07.02.25 in Berlin freigesprochen für eine Straßenblockade, die 45 Minuten dauerte. Der Richter begründete den Freispruch damit, dass eine physische Präsenz auf der Straße allein noch keine Straftat darstellt.

Aktivist*innen in Braunschweig ließen sich nicht einschüchtern und protestierten am 02.02.25 vor dem Büro der CDU gegen die gemeinsame Abstimmung der CDU mit der AfD im Bundestag, an der sich auch der Braunschweiger MdB Carsten Müller beteiligt hat.

Eckdaten der öffentlichen Gerichtsverhandlungen:

Am Mittwoch, 26.02.25 wird um 11:15 im Saal E 07 gegen Angela verhandelt.
Am Mittwoch, 26.02.25 wird um 11:00 im Saal E 104 gegen Alice verhandelt.

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