Familienversicherung – wann besteht ein Anspruch?

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Braunschweig. Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Krankenversicherte Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern. Ob ein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht, hängt wesentlich vom monatlichen Einkommen der Person ab, die versichert werden soll. Welche Voraussetzungen für eine beitragsfreie Versicherung außerdem erfüllt werden müssen, wissen die Berater*innen des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden, können gesetzlich Krankenversicherte Ehepartner*innen, eingetragene Lebenspartner*innen und Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland mitversichern. Diese sind dann familienversichert – und zwar beitragsfrei. „Das gilt auch für Stief- und Enkelkinder, wenn Versicherte für mehr als die Hälfte des Unterhalts aufkommen“, erläutert Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.

Grundsätzlich können Kinder bis zum 18. Lebensjahr familienversichert werden, bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht selbst berufstätig sind. Im Falle einer Berufs- oder Schulausbildung, wie zum Beispiel einem Studium, oder wenn ein freiwilliges Jahr geleistet wird, ist eine Familienversicherung bis 25 möglich.

„Familienmitglieder können allerdings nur beitragsfrei mitversichert werden, wenn ihr monatliches Gesamteinkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Dieser liegt 2021 bei 470 Euro beziehungsweise 450 Euro bei einem Minijob“, weiß Bursie. Zum Einkommen zählen regelmäßige Einkünfte – beispielsweise auch die Rente oder mindestens einmal jährlich gezahlte Beträge wie Weihnachtsgeld.

Weitere Fragen zum Thema beantworten die Berater*innen des SoVD in Braunschweig. Kontaktiert werden kann der Verband unter 0531 480 760. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.

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